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# sonstige Studierende. | # sonstige Studierende. | ||
Die Nutzungsberechtigung kann jeweils für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
Freischaltungen für ein Semester enden in der Regel zu Beginn des Folgesemesters. Zugang erfolgt über die freigeschaltete Thoska-Karte. In Ausnahmefällen kann ein Schlüssel geliehen werden. In letzterem Fall darf die Tür nicht abgeschlossen werden. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis. |
Die Nutzungsberechtigung kann jeweils für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
Freischaltungen für ein Semester enden in der Regel zu Beginn des Folgesemesters. Zugang erfolgt über die freigeschaltete Thoska-Karte. In Ausnahmefällen kann ein Schlüssel geliehen werden. In letzterem Fall darf die Tür nicht abgeschlossen werden. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis. | ||
Vor, während oder spätestens nach der Benutzung des Labors ist ein Eintrag in das Laborbuch vorzunehmen. Im Laborbuch ist anzugeben, welche Tätigkeiten durchgeführt wurden, bzw. welche Maschine benutz wurde. Gegebenenfalls sind aufgetretene oder festgestellte Schäden zu vermerken. | |||
== Erreichbarkeit == | == Erreichbarkeit == |
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