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== Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) == | == §0 Hausordnung == | ||
Es gilt die [http://www.uni-weimar.de/de/fs/uni-intern/henri/alphabetisches-verzeichnis/henri-stichling/hausordnung Hausordnung der Bauhaus-Universität Weimar] welche in den Mitteilungen der Universität 58/2008 vom 13.10.2008 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen: | |||
== §1 Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) == | |||
Räume können von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung: | |||
# Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen | # Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen | ||
# Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal) | # Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal) | ||
# Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung | # Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung | ||
# sonstige Studierende. | # sonstige Studierende. | ||
Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte |
Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis. | ||
== §2 Erreichbarkeit == | |||
Falls es zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten kommt oder etwas vermisst wird möchten wir alle freigeschalteten Nutzer per E-Mail erreichen können. Wem Zugang für einen Raum gewährt wird der muss sich in die Mailingliste der für diesen Raum verantwortlichen Professur (z.B. [[GMU:Mailinglist]]) eingetragen haben. | |||
== Arbeitsplätze == | == §3 Arbeitsplätze == | ||
Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet. | Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet. | ||
== Essen und Trinken == | == §4 Essen und Trinken == | ||
Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. Pfandflaschen können unter dem Waschbecken gesammelt werden; das Pfand kann von jeder/-m NutzerIn eingelöst werden. | Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. Pfandflaschen können unter dem Waschbecken gesammelt werden; das Pfand kann von jeder/-m NutzerIn eingelöst werden.
Wichtig: Die Personalküche und das darin befindliche Inventar darf von Studierenden nicht benutzt werden. | ||
'''An den Rechnerarbeitsplätzen und in deren Nähe darf nicht gegessen und auch nicht getrunken werden (Nein, auch kein Wasser).''' Eine kleine Pause mit Essen ist gestattet, Snacks vor dem Computer sind es nicht. Bitte vor der Benutzung der Rechnerarbeitsplätze die Hände waschen. | |||
== §5 Fenster und Heizung == | |||
Im Interesse eines umweltverträglichen Verhaltens bitten wir die Fenster beim Verlassen des Raums alle zu schließen und die Heizung herunter zu regeln. Es ist nicht nachhaltig, die Heizung an, und das Fester auf zu lassen. | |||
== | == §6 Türe == | ||
Schließsystem (Thoska): Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Türe beim verlassen des Raumes ins Schloss fällt. Schlüssel: Türe beim verlassen des Raumes abschließen. Wer zuletzt den Raum betreten hat wird im Falle von Diebstahl zur Rechenschaft gezogen. | |||
== | == §7 Netzwerk/Internet == | ||
Es | Es steht sowohl über Ethernet als auch über WLAN zugang zum Uninetzwerk zur Verfügung. | ||
== | === Ethernet=== | ||
[[SCC-Services| | [[File:Netzwerkdosen VPN Feste IP.jpg|thumb|links:VPN, rechts feste IP]] | ||
Nur die Netzwekdosen mit der roten Kennzeichnung [[SCC-Services#Netzwerk/Internet|VPN]] dürfen zur Verbindung von Privatrechnern mit dem Universitätsnetzwerk verwendet werden. | |||
Die Buchsen mit festen IP Adressen (gelbe Aufkleber) dürfen nicht anders gesteckt werden! Jede Buchse ist mit der daran angeschlossenen Hardware verknüpft (MAC-Adresse), wenn ein anderes Gerät eingesteckt wird erlischt die Verbindung dieser Buchse und muss erst durch das SCC zurückgesetzt werden. | |||
== Konferenztisch == | ===WLAN=== | ||
* SSID: '''eduroam''' mit dem Login und Passwort der Universität | |||
* SSID: '''WLAN-BUW''' offenes Netzwerk, aber für die Netzverbindung wird [[SCC-Services#Netzwerk/Internet|VPN]] (Client-Software, Benutzername und Passwort erforderlich) verwendet. | |||
<br clear="all" /> | |||
== §8 Konferenztisch == | |||
Der Konferenztisch kann während einer Ateliersitzung einvernehmlich mit allen anderen Anwesenden genutzt werden, muss aber anschließend geräumt und Verunreinigungen beseitigt werden. | Der Konferenztisch kann während einer Ateliersitzung einvernehmlich mit allen anderen Anwesenden genutzt werden, muss aber anschließend geräumt und Verunreinigungen beseitigt werden. | ||
== Kursplenen == | == §9 Kursplenen == | ||
Falls Lehrveranstaltungen im Raum geplant sind (siehe Wochenkalender an der Tür) ist die individuelle Benutzung des Ateliers während diser Zeiten nur in | Falls Lehrveranstaltungen im Raum geplant sind (siehe Wochenkalender an der Tür) ist die individuelle Benutzung des Ateliers während diser Zeiten nur in Ausnahmefällen möglich. | ||
== Reinigung == | == §10 Reinigung == | ||
Zum Ende jeder Ateliersitzung ist der Raum von entstandem Chaos und Schmutz zu befreien. Mülltrennung findet am Container im Flur statt. Größere | Zum Ende jeder Ateliersitzung ist der Raum von entstandem Chaos und Schmutz zu befreien. Mülltrennung findet am Container im Flur statt. Größere Abfallmengen müssen in Müllsäcken verpackt im Erdgeschoss der [[Marienstraße 5]] neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden. | ||
== Werkzeuge == | == §11 Werkzeuge == | ||
Die vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden und sind nach jedem Gebrauch, spätestens am Ende der „Schicht“ wieder in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Als Nebeneffekt verhindert das Aufräumen das Herumstöbern auf fremdem Arbeitsplätzen.
Das Entfernen von Werkzeugen aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis. | Die vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden und sind nach jedem Gebrauch, spätestens am Ende der „Schicht“ wieder in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Als Nebeneffekt verhindert das Aufräumen das Herumstöbern auf fremdem Arbeitsplätzen.
Das Entfernen von Werkzeugen aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis. | ||
== Technik == | == §12 Technik == | ||
Die zur Verfügung stehende Technik ist mit Sorgfalt zu behandeln und Defekte umgehend den Mitarbeitern mitzuteilen. Falls ihr eine Maus, Tastatur, [[Standards/Video|DVI]]-Kabel oder Ähnliches zum arbeiten benötigt, leiht euch dies bei einem Mitarbeiter aus, es ist nicht gestattet von den Arbeitsstationen Kabel, etc. zu entwenden. | |||
== Verboten == | Technische Geräte und Werkzeuge, die eines Leihvertrags benötigen, können für die Benutzung im Atelier ausgeliehen werden. Für eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste siehe: [[Equipment]]. Das Entfernen von Technik aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis. | ||
== §13 Verboten == | |||
ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer.
Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden. | ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer.
Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden. | ||
== Haftungsausschluss == | Alle Gebäude der Universität sind '''rauchfrei'''. Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet (damit ist nicht gemeint nur die Hand aus dem Fenster zu halten)! | ||
== §14 Haftungsausschluss == | |||
Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.
| Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.
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== Notfallrufnummern== | == Notfallrufnummern== | ||
{ | {{Template:Notfallrufnummern}} | ||
Ich erkenne die Nutzungsordnung an und verpflichte mich diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass bei Zuwiderhandlung meine Zugangsberechtigung erlischt. | |||
[[Category:Ordnung]] |
Latest revision as of 15:56, 6 March 2013
Version Nr. 54448 vom 6.03.2013
§0 Hausordnung
Es gilt die Hausordnung der Bauhaus-Universität Weimar welche in den Mitteilungen der Universität 58/2008 vom 13.10.2008 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
§1 Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung)
Räume können von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung:
- Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen
- Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal)
- Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung
- sonstige Studierende.
Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich. Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben. Eine Weitergabe der Thoska-Karte an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
§2 Erreichbarkeit
Falls es zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten kommt oder etwas vermisst wird möchten wir alle freigeschalteten Nutzer per E-Mail erreichen können. Wem Zugang für einen Raum gewährt wird der muss sich in die Mailingliste der für diesen Raum verantwortlichen Professur (z.B. GMU:Mailinglist) eingetragen haben.
§3 Arbeitsplätze
Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet.
§4 Essen und Trinken
Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. Pfandflaschen können unter dem Waschbecken gesammelt werden; das Pfand kann von jeder/-m NutzerIn eingelöst werden. Wichtig: Die Personalküche und das darin befindliche Inventar darf von Studierenden nicht benutzt werden.
An den Rechnerarbeitsplätzen und in deren Nähe darf nicht gegessen und auch nicht getrunken werden (Nein, auch kein Wasser). Eine kleine Pause mit Essen ist gestattet, Snacks vor dem Computer sind es nicht. Bitte vor der Benutzung der Rechnerarbeitsplätze die Hände waschen.
§5 Fenster und Heizung
Im Interesse eines umweltverträglichen Verhaltens bitten wir die Fenster beim Verlassen des Raums alle zu schließen und die Heizung herunter zu regeln. Es ist nicht nachhaltig, die Heizung an, und das Fester auf zu lassen.
§6 Türe
Schließsystem (Thoska): Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Türe beim verlassen des Raumes ins Schloss fällt. Schlüssel: Türe beim verlassen des Raumes abschließen. Wer zuletzt den Raum betreten hat wird im Falle von Diebstahl zur Rechenschaft gezogen.
§7 Netzwerk/Internet
Es steht sowohl über Ethernet als auch über WLAN zugang zum Uninetzwerk zur Verfügung.
Ethernet
Nur die Netzwekdosen mit der roten Kennzeichnung VPN dürfen zur Verbindung von Privatrechnern mit dem Universitätsnetzwerk verwendet werden. Die Buchsen mit festen IP Adressen (gelbe Aufkleber) dürfen nicht anders gesteckt werden! Jede Buchse ist mit der daran angeschlossenen Hardware verknüpft (MAC-Adresse), wenn ein anderes Gerät eingesteckt wird erlischt die Verbindung dieser Buchse und muss erst durch das SCC zurückgesetzt werden.
WLAN
- SSID: eduroam mit dem Login und Passwort der Universität
- SSID: WLAN-BUW offenes Netzwerk, aber für die Netzverbindung wird VPN (Client-Software, Benutzername und Passwort erforderlich) verwendet.
§8 Konferenztisch
Der Konferenztisch kann während einer Ateliersitzung einvernehmlich mit allen anderen Anwesenden genutzt werden, muss aber anschließend geräumt und Verunreinigungen beseitigt werden.
§9 Kursplenen
Falls Lehrveranstaltungen im Raum geplant sind (siehe Wochenkalender an der Tür) ist die individuelle Benutzung des Ateliers während diser Zeiten nur in Ausnahmefällen möglich.
§10 Reinigung
Zum Ende jeder Ateliersitzung ist der Raum von entstandem Chaos und Schmutz zu befreien. Mülltrennung findet am Container im Flur statt. Größere Abfallmengen müssen in Müllsäcken verpackt im Erdgeschoss der Marienstraße 5 neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden.
§11 Werkzeuge
Die vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden und sind nach jedem Gebrauch, spätestens am Ende der „Schicht“ wieder in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Als Nebeneffekt verhindert das Aufräumen das Herumstöbern auf fremdem Arbeitsplätzen. Das Entfernen von Werkzeugen aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
§12 Technik
Die zur Verfügung stehende Technik ist mit Sorgfalt zu behandeln und Defekte umgehend den Mitarbeitern mitzuteilen. Falls ihr eine Maus, Tastatur, DVI-Kabel oder Ähnliches zum arbeiten benötigt, leiht euch dies bei einem Mitarbeiter aus, es ist nicht gestattet von den Arbeitsstationen Kabel, etc. zu entwenden.
Technische Geräte und Werkzeuge, die eines Leihvertrags benötigen, können für die Benutzung im Atelier ausgeliehen werden. Für eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste siehe: Equipment. Das Entfernen von Technik aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
§13 Verboten
ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer. Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden.
Alle Gebäude der Universität sind rauchfrei. Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet (damit ist nicht gemeint nur die Hand aus dem Fenster zu halten)!
§14 Haftungsausschluss
Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.
Notfallrufnummern
Notruf | intern (kostenfrei) | extern |
Polizei | 6601 | 110 |
Notarzt/Feuerwehr | 6602 | 112 |
Wachdienst (Notrufzentrale) | 6603 | 03643/8147-0 |
Ich erkenne die Nutzungsordnung an und verpflichte mich diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass bei Zuwiderhandlung meine Zugangsberechtigung erlischt.