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== Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) == | == Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) == | ||
Das E-Lab kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung: | Das E-Lab kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung: |
Revision as of 14:10, 3 January 2012
Version Nr. 36293 vom 3.01.2012
Download als PDF:Media:Nutzungsordnung_e-lab_1_2012.pdf (Version Nr. 35826 vom 14.12.2011)
Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung)
Das E-Lab kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung:
- Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen
- Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal)
- Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung
- sonstige Studierende.
Die Nutzungsberechtigung kann jeweils für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich. Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. In Ausnahmefällen kann ein Schlüssel geliehen werden. In letzterem Fall darf die Tür nicht abgeschlossen werden. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben. Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
Erreichbarkeit
Falls es zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten kommt oder etwas vermisst wird möchten wir alle freigeschalteten Nutzer per E-Mail erreichen können. Wem Zugang für das E-Lab gewährt wird der muss sich in die Mailingliste für das E-Lab (tba) eingetragen haben.
Arbeitsplätze
Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet.
Essen und Trinken
Essen und Trinken ist im Labor nicht gestattet.
Fenster und Heizung
Im Interesse eines umweltverträglichen Verhaltens bitten wir die Fenster beim Verlassen des Raums alle zu schließen und die Heizung herunter zu regeln. Wird in den Räumen gelötet, ist dafür zu sorgen, dass in regelmäßigen Abständen gelüftet wird.
Türe
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Türe beim verlassen des Raumes ins Schloss fällt. Wer zuletzt den Raum betreten hat wird im Falle von Diebstahl zur Rechenschaft gezogen.
Strom
Beim verlassen des Raumes trägt die letzte Anwesende Person die verantwortung dafür, dass der Strom an sämtlichen Lötstationen und Laborgeräten ausgeschaltet wird. Ein Hauptschalter (Funkschalter) befindet sich neben der Eingangstüre des Labors.
Lötstationen
An den Lötstationen befinden sich Schwämmchen, mit denen die Lötspitze gereinigt werden kann. Vor dem Löten bitte den Schwamm feucht (nicht patschnass!) machen - Ohne Wasser verbrennt der Schwamm beim Abstreifen der Lötspitze allmählich und verliert seine Funktion als Schwamm. Nach dem Löten (und bei bedarf auch während des Lötens) sind die Lötspitzen mit dem Schwamm zu säubern. Die Schwämme sind nach Beenden der Arbeit von eventuellen Lötzinnresten zu befreien.
Die Lötkolben bitte nicht gewaltsam anwenden und nicht auf die Tischplatte schlagen, da die Heizelemente dann bald das zeitliche segnen. (Das Lötzinn kann man auch gut mit dem Schwamm entfernen!).
Entlötpumpe
Entlötpumpen machen nur so lange Spaß, bis sie verstopfen. Bei Verstopfung bitte die Pumpe aufschrauben und die Verstopfung mit geeigneten Hilfsmitteln oder von Hand entfernen. Lötzinnreste gehören nicht in den normalen Müll - bitte in den Sammelbehälter geben.
Geben und nehmen
Altgeräte
Wir entsorgen keine Elektrogeräte. Trotzdem freuen wir uns hin und wieder über ein geschenktes Altgerät. Bitte kurz vorher per mail ankündigen.
Bauteile im Labor
Die meisten Bauteile im Labor sind Spenden von Studenten, Mitarbeitern und anderen Gönnern des Labors. Bitte geht verantwortungsvoll mit den Vorräten um. Bauteile dürfen gerne ausgeliehen werden für Experimente. größere Mengen eines bestimmten Bauteils können benutzt oder verbaut werden, wenn für Ersatz gesorgt wird. (entweder als Geldspende, oder mittels passendem Ersatz).
Eine Schaltung hat nicht funktioniert - die Fehlerursache ist unbekannt: Sollte mal ein Bauteil kaputt gehen, legt es bitte nicht zurück, wo es her kam, sondern legt es in die Kiste "Ooooops... it din't work".
Kursplenen
Falls Lehrveranstaltungen im Raum geplant sind (siehe Wochenkalender an der Tür) ist die individuelle Benutzung des Ateliers während diser Zeiten nur in Ausnahmefällen möglich.
Reinigung
Zum Ende jeder Nutzung ist der Raum von entstandenem Chaos und Schmutz zu befreien. Mülltrennung findet am Container im Flur und durch die Behälter für Schrott im Labor statt. Größere Abfallmengen müssen in Müllsäcken verpackt im Erdgeschoss der Marienstraße 5 neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden.
Werkzeuge
Die vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden und sind nach jedem Gebrauch, spätestens am Ende der „Schicht“ wieder in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Als Nebeneffekt verhindert das Aufräumen das Herumstöbern auf fremdem Arbeitsplätzen. Das Entfernen von Werkzeugen aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
Technik
Die zur Verfügung stehende Technik ist mit Sorgfalt zu behandeln und Defekte umgehend den Mitarbeitern mitzuteilen. Falls ihr eine Maus, Tastatur, DVI-Kabel oder Ähnliches zum arbeitn benötigt, leiht euch dies bei einem Mitarbeiter aus. Es ist nicht gestattet, von den Arbeitsstationen Kabel, etc. zu entwenden.
Technische Geräte und Werkzeuge, die eines Leihvertrags benötigen, können für die Benutzung im Atelier ausgeliehen werden. Für eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste siehe: Equipment. Das Entfernen von Technik aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
Verboten
ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer. Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden.
Haftungsausschluss
Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.
Notfallrufnummern
Notruf | intern (kostenfrei) | extern |
Polizei | 6601 | 110 |
Notarzt/Feuerwehr | 6602 | 112 |
Wachdienst (Notrufzentrale) | 6603 | 03643/815720 |
Ich erkenne die Nutzungsordnung an und verpflichte mich diese einzuhalten. Mir ist bekannt, das bei Zuwiderhandlung meine Zugangsberechtigung erlischt.