Atelierordnung: Difference between revisions

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Revision as of 15:22, 28 October 2012

Atelier-Ordnung Marienstrasse 9

Version Nr. 45809 vom 28.10.2012

§0 Hausordnung

Es gilt die Hausordnung der Bauhaus-Universität Weimar welche in den Mitteilungen der Universität 58/2008 vom 13.10.2008 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

§1 Zweckbindung der Räume

  1. Räume können von Studierenden für die Bearbeitung von Abschlussprojekten (Master- und Bachelorarbeiten) und individuellen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung:
  • 1. Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen
  • 2. Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professuren Interface Design, Experimentelles Radio, Gestaltung Medialer Umgebungen oder Moden und öffentliche Erscheinungsbilder (im folgenden abgekürzt: ID, ER, GMU und MöE) eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal).

§2 Antrag auf Zugang

  1. Der Zugang wird gewährt auf Antrag bei einer der genannten Professuren. Der Antrag besteht in einer formlosen Projektbeschreibung, bei welcher der Raumbedarf ausgewiesen ist. Diese Projektbeschreibung muss abgezeichnet von einer der Professuren GMU, ID, ER oder MöE vorliegen. Die Nutzungsberechtigung wird zeitlich individuell anhand eines anzumeldenden Projektes begrenzt und kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.

  2. Zugang erfolgt über einen auszuhändigenden Schlüssel. 
Sofern kein Schlüssel mehr verfügbar ist, kann ein Schlüssel im Sekretariat der M5, Raum 106, entliehen werden. Der Schlüssel ist nach Verlassen umgehend wieder abzugeben bzw. in den Briefkasten vor dem Sekretariat einzuwerfen. Die Ausgabe erfolgt über Unterschrift und Hinterlassen einer Mobilfunknummer.
  3. Voraussetzung für die Schlüsselübergabe ist das Vorliegen einer privaten Haftpflichtversicherung, die die Studierenden bei der Unterzeichnung dieses Vertrags vorzulegen haben.

§3 Geltungsbereich

  1. Die Arbeitsräume sind in der Marienstrasse7b, Raum 002, und in der Marienstrasse 9, Erdgeschoss rechts und in der 2. Etage.
  2. Wer sich in den oben angeführten Räumen aufhält, erkennt damit diese Atelier-Ordnung an.

§4 Disposition der Arbeitsplätze

  1. Die Arbeitsräume stehen 24 Stunden zur Verfügung. Die Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da an die Ateliers in der Marienstrasse 9 Wohnraum angrenzt.
  2. Die Arbeitsplätze werden im Sekretariat der M5 durch Eintrag in den Kalender disponiert.
  3. In der Marienstraße 9 stehen die Räume nur einer begrenzten Personenanzahl (s.unten) zur Verfügung:
  • Raum-Nummer 006: Für 2 bis maximal 6 Personen
  • Raum-Nummer 007: Für 2 bis maximal 6 Personen
  • Raum-Nummer 206: Für maximal 1 Person
  • Raum-Nummer 207: Für maximal 2 Personen
  • Raum-Nummer 208: Für maximal 2 Personen
  • Raum-Nummer 209: Für maximal 2 Personen
  • Raum-Nummer 210: Für maximal 2 Personen

§5 Nutzungsbedingungen

  1. Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet.
  2. Verboten ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer.
Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden.
  3. Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. Pfandflaschen können unter dem Waschbecken gesammelt werden; das Pfand kann von jeder/-m NutzerIn eingelöst werden.

  4. Werden Beschädigungen festgestellt oder kommt es zu einem Unfall, so ist das Sekretariat M5 und ein Mitarbeiter oder Professor unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren. Studenten haften für alle fehlende Gegenstände, sowie für aus dem Missbrauch des Ateliers und die entstehende Schäden.

§6 Haftung

  1. Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.


  2. Die Nutzung von elektrischen Maschinen mit erhöhter Verletzungsgefahr ist nur im Beisein einer zweiten Person gestattet, die im Notfall Hilfe leisten kann.

Weimar, 28.10.2012


Ich erkenne diese Nutzungsordnung vom 28.10.2012 an und verpflichte mich diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass bei Zuwiderhandlung meine Zugangsberechtigung erlischt und der Schlüssel unverzüglich zurück zu geben ist.

Name: _____________________________

Datum: ____________________________

Mobilnummer: ______________________

E-Mail: _____________________________________@uni-weimar.de (wird in die Mailingliste der jeweiligen Professur eingetragen)


Unterschrift:_____________________________

Die private Haftpflichtversicherung von

Student/in: _____________________________ wurde vorgelegt.


Name: _____________________________

Datum: ____________________________


Notruf intern (kostenfrei) extern
Polizei 6601 110

Notarzt/Feuerwehr 6602 112
Wachdienst (Notrufzentrale) 6603 03643/8147-0