Hier der betreffende Absatz aus der Studienordnung:
§ 3 - Zulassungsvoraussetzungen
(1) Neben einer bestandenen Eignungsprüfung gemäß Eignungsprüfungsordnung für die Studiengänge Medienkunst/Mediengestaltung mit dem Abschluss Bachelor of Fine Arts und dem Abschluss Master of Fine Arts ist für das Studium in dem konsekutiven Studiengang Medienkunst/Mediengestaltung sowie im Studienprogramm „Media Art and Design“ ein guter Abschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer Abschluss) Zulassungsvoraussetzung. Über die Vergleichbarkeit entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
[...]
(4) Absolventen/Absolventinnen nicht-gestalterischer Studiengänge können für den konsekutiven Masterstudiengang zugelassen werden, wenn sie einerseits die Eignungsprüfung bestehen, [...] und andererseits ihr bisheriges Studium eine sinnvolle Verbindung zum angestrebten Abschluss nachvollziehen lässt.
Es ist hier anzuraten an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen und eine möglichst konkrete Vorstellung zu entwickeln warum die Studienfachkombination eine "sinnvolle Verbindung" darstellt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Vorhaben zur Masterarbeit.