Werkstattordnung

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Die Werkstattordnung ist ein Zusatz zur Raumnutzungsordnung für die Werkstatt in der Marienstraße 5. Es gelten zusätzlich zu den Punkten der Raumnutzungsordnung die folgenden Erweiterungen.

Grundsätze

  1. Das eigenständige Arbeiten in der Werkstatt ist nur nach einer Einweisung möglich.
  2. Es dürfen nur Maschinen genutzt werden, für die der Werkstattnutzer oder die Werkstatnutzerin eine Einweisung erhalten hat.
  3. Das Nichteinhalten der Raumnutzungsordnung oder der Werkstattordnung führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis.

Sicherheit

Jeder Werkstattnutzer und jede Werkstattnutzerin hat darauf zu achten, dass alle nötigen Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Werkzeugen und Maschinen eingehalten werden. Dazu gehören:

  1. Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Ohrenschützer und gegebenenfalls Atemschutz.
  2. Das Arbeiten in einer Art und Weise, die weder einen selbst, als auch andere Werkstattnutzer und Werkstattnutzerinnen in Gefahr bringt.
  3. Das Überprüfen von Maschinen und Werkzeugen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand vor der Benutzung. Mängel sind zu melden!
  4. Das Nutzen der Absaugung (Staubsauger auf Auto-Position, Gerät am Staubsauger einstecken) an Geräten, die eine solche Vorrichtung besitzen. Dies ist insbesondere bei der Handkreissäge, der Bandsäge und der Oberfräse immer erforderlich.

Sauberkeit

Nach Beenden der Arbeit sind alle entstandenen Verunreinigungen zu entfernen. Angefallene Abfälle sind getrennt zu entsorgen (siehe auch Abfallarten). Holzabfälle werden in der schwarze Tonne in der Werkstatt gesammelt. Andere Abfälle werden über den Container im Flur des Universitätsverlags/Poststelle entsorgt. Größere Abfallmengen müssen getrennt und in Müllsäcke verpackt im Erdgeschoss der Marienstraße 5 neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden.

Die Werkbänke sind grundsätzlich für das Arbeiten freizuhalten. Eigene Werkstücke können für die Dauer der Bearbeitung in der Werkstatt in den markierten Flächen gelagert werden. Nach Abschluss müssen sie zeitnah aus der Werkstatt entfernt werden. Die Fensterbänke haben grundsätzlich frei zu bleiben.

Werkzeuge

Alle in der Werkstatt vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden soweit der Nutzer oder die Nutzerin dafür eine Einweisung erhalten hat. Werden die Werkzeuge nicht mehr benötigt, müssen sie wieder verstaut werden. Einige Werkzeuge können ausgeliehen werden, dazu ist eine persönliche Absprache und Aushändigung nötig. Das Eigenmächtige Entfernen von Werkzeugen aus der Werkstatt ohne vorherige Absprache führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis.

Arbeitsmaterialien

Eigene Arbeitsmaterialien können in die Werkstatt mitgebracht und gelagert werden. Die Materialien sind mit Namen zu versehen und an den dafür markierten Plätzen abzustellen.