Raumnutzungsordnung

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Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung)

Das Atelier kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, von Studierenden genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung:

  1. Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen
  2. Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal)
  3. Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung
  4. sonstige Studierende.


Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
 Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. In Ausnahmefällen kann ein Schlüssel geliehen werden. In letzterem Fall darf die Tür nicht abgeschlossen werden. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.

Arbeitsplätze

Persönliche Arbeitstische können nach Absprache bei Bedarf auch für längere Zeiträume fest zugeordnet werden. Sie lassen sich mit wenigen Handgriffen von Sitz- zu Stehtischen wandeln, indem die Kisten der Böcke repositioniert werden. Die Böcke bieten Platz für persönliche Materialien, der Inhalt der Bock-Kisten ist für andere NutzerInnen tabu.
Wichtig: Die Linoleumoberfläche ist schön anzufassen, aber auch empfindlich: Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche und ist darum nicht gestattet.

Essen und Trinken

Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. Pfandflaschen können unter dem Waschbecken gesammelt werden; der Pfand kann von jeder/-m NutzerIn eingelöst werden.
Wichtig: Die Personalküche und das darin befindliche Inventar darf von Studierenden nicht benutzt werden.

An den Rechnerarbeitsplätzen und in deren Nähe darf nicht gegessen und auch nicht getrunken werden (nein, auch kein Wasser).

Fenster und Heizung

Im Interesse eines umweltverträglichen Verhaltens bitten wir die Fenster beim Verlassen des Raums alle zu schließen und die Heizung herunter zu regeln.

Türe

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Türe beim verlassen des Raumes ins Schloss fällt. Wer zuletzt den Raum betreten hat wird im Falle von Diebstahl zur Rechenschaft gezogen.

Internet

Netzzugang via VPN (Client-Software, Benutzername und Passwort erforderlich) steht via WLAN (SSID: WLAN-BUW) und VPN-Buchsen zur Verfügung.

Konferenztisch

Der Konferenztisch kann während einer Ateliersitzung einvernehmlich mit allen anderen Anwesenden genutzt werden, muss aber anschließend geräumt und Verunreinigungen beseitigt werden.

Kursplenen

Falls Lehrveranstaltungen im Raum geplant sind (siehe Wochenkalender an der Tür) ist die individuelle Benutzung des Ateliers während diser Zeiten nur in ausnahmefällen möglich.

Reinigung

Zum Ende jeder Ateliersitzung ist der Raum von entstandem Chaos und Schmutz zu befreien. Mülltrennung findet am Container im Flur statt. Größere Abfallmenge müssen in Müllsäcken verpackt im Erdgeschoss neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden.

Spinde

Die Spinde sind zu freien Verwendung durch die AteliernutzerInnen gedacht. Sie können mit einem mitgebrachten Vorhängeschloss gesichert werden. Die Aufbewahrung von verderblichen Lebensmitteln in den Spinden ist untersagt. Die Spinde müssen nach Ende des Nutzungsverhältnisses, spätestens jedoch zum Semesterende geräumt werden.

Werkzeuge

Die vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden und sind nach jedem Gebrauch, spätestens am Ende der „Schicht“ wieder in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Als Nebeneffekt verhindert das Aufräumen das Herumstöbern auf fremdem Arbeitsplätzen.
 Das Entfernen von Werkzeugen aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.

Technik

Technische Geräte und Werkzeuge, die eines Leihvertrags benötigen, können für die Benutzung im Atelier ausgeliehen werden. Für eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste siehe: Equipment

Verboten

ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer.
Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden.

Haftungsausschluss

Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.



Notfallrufnummern

  • Polizei: 110
 Haustelefon: 6601
  • Notarzt/Feuerwehr: 112 Haustelefon: 6602
  • Wachdienst: 6603