Raumnutzungsordnung

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Version Nr. 27413 vom 22.05.2011

Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung)

Das Atelier kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung:

  1. Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen
  2. Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal)
  3. Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung
  4. sonstige Studierende.


Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
 Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. In Ausnahmefällen kann ein Schlüssel geliehen werden. In letzterem Fall darf die Tür nicht abgeschlossen werden. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.

Arbeitsplätze

Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet.

Essen und Trinken

Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. Pfandflaschen können unter dem Waschbecken gesammelt werden; das Pfand kann von jeder/-m NutzerIn eingelöst werden.
Wichtig: Die Personalküche und das darin befindliche Inventar darf von Studierenden nicht benutzt werden.

An den Rechnerarbeitsplätzen und in deren Nähe darf nicht gegessen und auch nicht getrunken werden (Nein, auch kein Wasser).

Fenster und Heizung

Im Interesse eines umweltverträglichen Verhaltens bitten wir die Fenster beim Verlassen des Raums alle zu schließen und die Heizung herunter zu regeln.

Türe

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Türe beim verlassen des Raumes ins Schloss fällt. Wer zuletzt den Raum betreten hat wird im Falle von Diebstahl zur Rechenschaft gezogen.

Netzwerk/Internet

Es steht sowohl über Ethernet als auch über WLAN zugang zum Uninetzwerk zur Verfügung.

WLAN

Netzzugang via VPN (Client-Software, Benutzername und Passwort erforderlich) steht via WLAN (SSID: WLAN-BUW) zur Verfügung.

Ethernet

thumb|links:VPN, rechts feste IP Nur die Netzwekdosen mit der roten Kennzeichnung VPN dürfen zur Verbindung von Privatrechnern mit dem Universitätsnetzwerk verwendet werden. Die Buchsen mit festen IP Adressen (gelbe Aufkleber) dürfen nicht anders gesteckt werden! Jede Buchse ist mit der daran angeschlossenen Hardware verknüpft (MAC-Adresse), wenn ein anderes Gerät eingesteckt wird erlischt die Verbindung dieser Buchse und muss erst durch das SCC zurückgesetzt werden.

Konferenztisch

Der Konferenztisch kann während einer Ateliersitzung einvernehmlich mit allen anderen Anwesenden genutzt werden, muss aber anschließend geräumt und Verunreinigungen beseitigt werden.

Kursplenen

Falls Lehrveranstaltungen im Raum geplant sind (siehe Wochenkalender an der Tür) ist die individuelle Benutzung des Ateliers während diser Zeiten nur in ausnahmefällen möglich.

Reinigung

Zum Ende jeder Ateliersitzung ist der Raum von entstandem Chaos und Schmutz zu befreien. Mülltrennung findet am Container im Flur statt. Größere Abfallmenge müssen in Müllsäcken verpackt im Erdgeschoss der Marienstraße 5 neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden.

Werkzeuge

Die vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden und sind nach jedem Gebrauch, spätestens am Ende der „Schicht“ wieder in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Als Nebeneffekt verhindert das Aufräumen das Herumstöbern auf fremdem Arbeitsplätzen.
 Das Entfernen von Werkzeugen aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.

Technik

Die zur Verfügung stehende Technik ist mit Sorgfalt zu behandeln und Defekte umgehend den Mitarbeitern mitzuteilen.

Technische Geräte und Werkzeuge, die eines Leihvertrags benötigen, können für die Benutzung im Atelier ausgeliehen werden. Für eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste siehe: Equipment. Das Entfernen von Technik aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.

Verboten

ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer. 
Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden.

Haftungsausschluss

Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.



Notfallrufnummern

Notruf intern extern
Polizei 6601 110

Notarzt/Feuerwehr 6602 112
Wachdienst 6603 03643/815720

Ich erkenne die Nutzungsordnung an und verpflichte mich diese einzuhalten. Mir ist bekannt, das bei Zuwiderhandlung meine Zugangsberechtigung erlischt.