Häufig gestellte Fragen
Ein berufsbegleitendes Studium zu organisieren und anzutreten, kann zahlreiche Fragen aufwerfen. Hier sind die wichtigsten Themenbereiche aufgelistet und erläutert.
Was kann man an der Bauhaus-Universität Weimar berufsbegleitend studieren?
Als berufsbegleitende Masterstudiengänge bereits etabliert sind die Studiengänge Wasser + Umwelt (M.Sc.) sowie Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung (M.Sc.).
Darüber sind aktuell folgende Masterstudiengänge in Vorbereitung
- Kreativmanagement und Marketing (M.A.)
- Urban Resilience (M.A.)
- Projektmanagement [Bau] (M.B.A.)
- Umweltingenieurwissenschaften (M.Sc.)
- Methoden und Materialien zur nutzerorientierten Bausanierung (M.Sc.)
Außerdem können einzelne Zertifikate studiert werden. Mehr Informationen zu den Angeboten finden Sie hier.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Für ein berufsbegleitendes Masterstudium müssen Sie einen ersten Hochschulabschluss besitzen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung nachweisen. Je nach Studiengang können zusätzlich weitere Zulassungsvoraussetzungen hinzukommen. Nähere Informationen finden Sie dazu auf den jeweiligen Websiten.
Wo und wie erfolgt die Anmeldung für das Studium?
Die Bewerbung für ein Studium erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Nachdem Sie für den Studiengang zugelassen wurden, erhalten Sie per Post Ihre Zusage. Für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Studium wird die Zahlung eines Entgelts vor Start des Angebots fällig.
Wie sieht die Bewerbung aus? Welche Unterlagen sind einzureichen?
Grundsätzlich müssen Sie bei allen Studiengängen Ihren ersten akademischen Abschluss und Ihre Berufserfahrung nachweisen. Diese Unterlagen müssen Sie gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsantrag postalisch einreichen. Je nach Studiengang kann es sein, dass Sie weitere Unterlagen wie bspw. ein Motivationsschreiben einreichen müssen. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Website des Studiengangs.
Kann ich Leistungen anrechnen lassen?
Ja, Sie können sich außerhalb des Studiums erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Dies betrifft sowohl an anderen in- und ausländischen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen als auch außerhochschulisch erworbene (z. B. berufliche) Kompetenzen. Letztere können bis zu einem maximalen Umfang von 50 % auf das Studium angerechnet werden. Sie können jedoch keine Leistungen eines Bachelor-Studiums auf das Master-Studium anrechnen lassen. Selbiges gilt für die Masterarbeit. Alle Fragen rund um das Thema Anrechnung kann Ihnen die Studienberatung beantworten.
Brauche ich eine Vollzeitbeschäftigung um dem berufsbegleitenden Studium nachzugehen?
Nein. Alle Studiengänge sind so konzipiert, dass ein Vollzeitbeschäftigter diese auch studieren könnte, ohne einen Nachteil durch seine beruflichen Verpflichtungen zu haben. Auch Teilzeitbeschäftigte, Arbeitssuchende, Selbstständige und Personen in Elternzeit können sich für die Studiengänge bewerben.
Was kostet das berufsbegleitende Studium? Wie setzen sich die Gebühren zusammen?
Die jeweiligen Gebühren für das Studium finden Sie auf der Studiengang-Website unter Quickfacts auf der rechten Seite. Die Gebühren beinhalten die Teilnahme an den Modulen, Studiengang-Materialien, Nutzung des Online-Lehre-Systems, Verpflegung an Präsenztagen und zum Teil Lizenzgebühren für Programme. Zusätzlich hinzu kommt der Semesterbeitrag.
Sind die Studienkosten steuerlich absetzbar?
Ja, Studienkosten können Sie entsprechend der derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen steuerlich absetzen. Dies gilt auch für sonstige mit dem Studium verbundenen Kosten (Fahrt- und Übernachtungskosten, Studienmaterial etc.).
Kommen neben den Semesterstudiengebühren noch weitere Kosten auf mich zu?
In den jeweiligen Studiengebühren sind alle Ihr Studium betreffenden Leistungen (Unterlagen, Seminare, Prüfungen etc.) enthalten. Zusätzlich fallen daher lediglich der Semesterbeitrag, Fahrtkosten sowie Kosten für die Übernachtungen und die Verpflegung am Studienort während der Präsenzphasen an. Die Studiengebühr und der Semesterbeitrag sind semesterweise zu entrichten.
Wie hoch ist der Anteil der Präsenzphasen?
Die Studiengänge sind so konzipiert, dass Sie Ihren Beruf und das Studium optimal vereinen können. Aufgrund dessen sind alle Studiengänge so geplant, dass Sie nur an wenigen Tagen tatsächlich vor Ort sein müssen. Die Inhalte werden größtenteils online zur Verfügung gestellt, sodass Sie sich Ihre Zeit für das Studium flexibel einteilen können. Unterstützt und begleitet werden Sie durch regelmäßige Konsultationen mit den Dozierenden.
Besteht eine Anwesenheitspficht während der Präsenzphasen?
Wir empfehlen Ihnen an den Präsenztagen teilzunehmen. Hier werden wichtige Grundlagen geschaffen, die ein späteres gemeinsames (online-)arbeiten vereinfachen.
Welche Übernachtungsmöglichkeiten gibt es während der Präsenzphasen?
Weimar ist eine Kulturstadt und vom Tourismus geprägt. Dementsprechend finden Sie zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten direkt vor Ort. Für eine Empfehlung können Sie sich direkt an Ihren Studiengangkoordinator wenden.
Gibt es eine Kinderbetreuung während der Präsenzphasen?
Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium kann der Service "Bauhäuschen - flexible Kindebetreuung" von Studierenden und Lehrenden mit Kindern, die im Rahmen der berufsbegleitenden Studiengänge an der Bauhaus-Universität Weimar teilnehmen, angefragt werden. Es ist für die berufsbegleitenden Studiengänge möglich, den Service während der Präsenzphasen auch am Freitag bis max. 20 Uhr und am Wochenende zu nutzen. Die Betreuung kann in diesem Fall bis zu acht Stunden pro Tag betragen.
Studienberatung Weiterbildung
Kerstin Schekatz
Bauhaus-Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre
+49 (0) 36 43/58 23 77
professional.bauhaus[at]uni-weimar.de
Zum Bewerbungsportal »
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