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Kosten und Finanzierung

Die Entscheidung für ein berufsbegleitendes Studium ist neben der zeitlichen Herausforderung auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, sich finanziell vom Arbeitgeber, der Hochschule sowie von Bund und Länder unterstützen zu lassen. Je nach dem, ob Sie sich für ein ganzes Masterstudium oder für einzelne Zertifikate oder Module entscheiden, variieren die Fördermöglichkeiten.

Wir haben die wichtigsten Optionen für Sie zusammengetragen. Sollten Sie weitere Fragen haben und zusätzliche Informationen benötigen, beraten wir Sie gern auch in einem persönlichen Gespräch.

Bildungsprämie

Die Bundesregierung hat verschiedene Programme aufgelegt, mit denen sie individuelle Weiterbildungsaktivitäten fördert. Sie wenden sich an unterschiedliche Personengruppen und verfolgen unterschiedliche Ziele. Wir geben einen kurzen Überblick.

 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, „Aufstiegs-BAföG“ oder bisher „Meister-BAföG)
Das AFBG unterstützt Erwerbstätige bei ihrer Aufstiegsfortbildung zum Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker, Fachwirtin/Fachwirt oder Erzieherin/Erzieher. Die Förderung erfolgt alters- und einkommensunabhängig, teilweise als Zuschuss und teilweise als Darlehen.

Zum AFBG

Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Menschen unter 25 Jahre mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Bewerben können sich Erwerbstätige ebenso wie Arbeitssuchende.

Zum Weiterbildungsstipendium

Bildungsgutschein
Bildungsgutscheine tragen dazu bei, Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende bei der beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen oder drohende Arbeitslosigkeit bei Erwerbstätigen zu verhindern. Die Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit ausgegeben.

Zum Bildungsgutschein

Bildungs- oder Qualifizierungsschecks

Einige Bundesländer vergeben direkte Bildungs- oder Qualifizierungsschecks für die berufliche Weiterbildung. 
Außerdem haben einige Bundesländer Programme, mit denen Unternehmen gefördert werden, die in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten investieren. Bitte informieren Sie sich hier entsprechend Ihres Arbeitsortes, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen können.

Weitere Förderprogramme können Sie auch unter:

https://mein-now.de/unternehmen/foerderungen

Bauhaus-Stipendium

Finanzielle Unterstützung kann außerdem durch Vergabe eines Stipendiums geleistet werden. Die Bauhaus-Universität Weimar vergibt an ihre Studierenden verschiedene Stipendien – wie das 12-monatige Bauhaus-Stipendium.

Gefördert werden besonders begabte Studierende ab dem 2. Fachsemester mit überdurchschnittlichen Studienleistungen, die an der Bauhaus-Universität Weimar erbracht wurden.

Weitere Kriterien für die Vergabe des Stipendiums sind neben herausragenden Studienleistungen:

  • Interdisziplinarität des Studienverlaufs und der Interessen
  • Identifikation mit der Bauhaus-Universität Weimar (nachhaltiges und nachweisbares Engagement für die Universität, z.B. in Gremien und Initiativen)

Informationen über die Vergabekriterien und die geltenden Voraussetzungen für die Stipendienvergabe erhalten Sie hier.

Deutschland-Stipendium

Das Deutschlandstipendium ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der deutschen Hochschulen. Mit dem Deutschlandstipendium können besonders talentierte und leistungsstarke Studierende an der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Die Stipendiaten erhalten eine finanzielle Zuwendung von 300 Euro pro Monat – unabhängig von Bafög und Einkommen. Die Kosten der Förderung übernehmen je zur Hälfte private Förderer und der Bund.

Das Stipendium wird für mindestens zwei Semester vergeben. Die Förderung umfasst maximal die Regelstudienzeit. Stipendienbeginn ist im Sommersemester.

Informationen über die Vergabekriterien und die geltenden Voraussetzungen für die Stipendienvergabe erhalten Sie hier.

Stipendiendatenbanken

Verschiedene Online-Datenbanken bieten eine gute Übersicht über Stipendien zur Studienfinanzierung:

 

 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Studienkredit zu beantragen. Hierbei gibt es vielfältige Anbieter von staatlicher aber auch privatwirtschaftlicher Seite.

Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ist da­für ge­dacht, Stu­die­ren­de in fort­ge­schrit­te­nen Aus­bil­dungs­pha­sen durch ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit ei­ne ge­ziel­te fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung ein­zuräu­men. Die­ser Kre­dit ist fle­xi­bel und kann auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­me­rin­nen und -neh­mer an­ge­passt wer­den.

Informationen zu den Voraussetzungen und Konditionen der Kreditvergabe finden Sie hier.

KfW-Studienkredit 

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Studienkredite an Studierende in postgradualen Studiengängen. Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie hier.

In einigen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für ein berufsbegleitendes Studium oder beteiligt sich anteilig daran. Denkbar ist auch die Auszahlung eines Teils oder der Gesamtkosten des Studiums nach dessen erfolgreichem Abschluss. Unter Umständen ist die Zusage einer finanziellen Unterstützung jedoch an bestimmte Bedingung geknüpft, damit sich die Investition für Ihren Arbeitgeber lohnt. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten individueller Finanzierungsmodelle an!

Neben finanzieller Unterstützung kann der Arbeitgeber auch auf anderen Ebenen Ihr berufsbegleitendens Studium ermöglichen und erleichtern:

  • Gewährung von Sonderurlaub
  • Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrag als finanzielle Unterstützung
  • Anpassung der Arbeitszeiten an die Anforderungen des Studiengangs

Ihre Ausgaben für eine Weiterbildung können Sie in der Regel steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das berufsbegleitende Studium in Verbindung mit Ihrem Beruf steht, der Erweiterung Ihrer Kenntnisse oder der Sicherung Ihrer beruflichen Stellung bzw. Ihrer Einkünfte dient. Informieren Sie sich dazu am Besten im Rahmen Ihrer Steuerberatung.

Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel (z. B. Computer)
  • Fahrtkosten, die durch die Teilnahme an den Präsenzphasen entstehen
  • Übernachtungskosten während der Präsenzphasen

Studienberatung Weiterbildung

Kerstin Schekatz

Bauhaus-Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre

+49 (0) 36 43/58 23 77
professional.bauhaus[at]uni-weimar.de

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