Bild: Bürokratisches Täterhandeln aufspüren in der heutigen Bauhausstraße 11, Foto: Ivana Buhl.
Vor 83 Jahren, am 30. September 1938, entzog das nationalsozialistische Regime allen jüdischen Ärztinnen*Ärzten im damaligen Deutschen Reich die Approbation. Tausende Mediziner*innen wurden während des NS entrechtet und verfolgt, viele von ihnen, die nicht emigrieren konnten, wurden in Konzentrationslagern ermordet. In Thüringen lebten nach der Befreiung nur noch 400 Jüdinnen*Juden – vor 1933 waren es 4500 gewesen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gebäude in der heutigen Bauhausstraße 11 im NS unter der Bezeichnung Ärztehaus vielen nationalsozialistischen Medizinorganisationen als bürokratische Zentrale diente, gilt es, sich die menschenverachtenden Praktiken an diesem spezifischen Ort in Erinnerung zu rufen und somit (bürokratische) NS-Täterschaft konkret in Weimar zu thematisieren.
Nicht zuletzt handelt es sich mit der Bauherrin des sogenannten Ärztehauses, der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD), um eine maßgeblich an der Entrechtung jüdischer oder oppositioneller Ärztinnen*Ärzte beteiligten Institution. Bereits im Frühjahr 1933, als die „Verordnung über die Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen“ erlassen wurde, begann die KVD, Ärztinnen*Ärzten, die als nicht arisch oder als politische Gegner*innen galten, den Kassensitz zu entziehen. In diesem Zusammenhang beteiligte sich die KVD aktiv an der Ermittlung sensibler Daten wie über die Herkunft oder die politische Einstellung der Betroffenen.
Festgelegt worden war die die jüdischen Mediziner*innen diskriminierende Maßnahme des Approbationsentzugs in der sogenannten Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli 1938, die wiederum eine Verschärfung des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 bedeutete – und damit des Ausmaßes an Entrechtung und Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung. Die betroffenen Ärztinnen*Ärzte durften sich nur noch als „Krankenbehandler“ bezeichnen und ausschließlich jüdische Patient*innen behandeln. Dies mussten die betroffenen Mediziner*innen in Form eines Schildes, das die Aufschrift „Nur zur Behandlung von Juden berechtigt“ zu tragen hatte, öffentlich kenntlich machen. Darüber hinaus legitimierten die Nationalsozialisten mittels jener Verordnung die Kündigung des Mietverhältnisses über von jüdischen Ärztinnen*Ärzten angemietete Praxisräume. Wenig später, auf der Basis einer Verordnung vom 17. Januar 1939, wurde auch den jüdischen Zahnärztinnen*Zahnärzten die Bestallung entzogen.
Gleichzeitig ließen viele sich als arisch verstehende (Nachwuchs-) Ärztinnen*Ärzte die auf antisemitischer, rassistischer und politischer Verfolgung beruhende Etablierung des NS-Gesundheitssystems zu, indem sie die im Zuge der Entrechtung freigewordenen Positionen in Kliniken oder Praxen einnahmen. Hierbei handelte es sich mindestens um einen Akt der stillschweigenden Tolerierung, häufig aber um eine bewusste Befürwortung der menschenverachtenden- und vernichtenden NS-Praktiken. Doch auch außerhalb des medizinischen Milieus waren gerade in der thüringischen Politik antisemitische Tendenzen frühzeitig erkennbar: 1925 forderte die NSDAP per Antragstellung an den Thüringen Landtag, dass an der Universität Jena keine Jüdinnen*Juden lernen oder lehren sollten. Ein Jahr später, im Juli 1926, konnte die NSDAP ihren Reichsparteitag in Weimar abhalten, da Thüringen kein Redeverbot für Hitler ausgesprochen hatte. Auch Wilhelm Frick, der im Januar 1930 zum thüringischen Minister gewählt wurde, drückte seine antisemitische Einstellung offen aus. 1938, im Jahr des Approbationsentzugs, wurden alle leitenden Amtsarztstellen in Thüringen ausschließlich von NSDAP-Mitgliedern bekleidet – die meisten von ihnen waren der Partei aus Überzeugung und nicht aus Zwang beigetreten.
Eng verbunden mit der sogenannten Gleichschaltung des Gesundheitswesens in Thüringen ist der Name Karl Oskar Klipp. Klipp war bis 1936 beispielsweise in seiner Funktion als „Beauftragter des Reichsärzteführers für die ärztlichen Spitzenverbände in Thüringen“, aber auch als Leiter der Landesstelle Thüringen der KVD, für die Vertreibung von als nicht arisch angesehenen Personen, für die Ausschaltung jeglicher Konkurrenz sowie für die Einführung des Führerprinzips im thüringischen Gesundheitswesen mitverantwortlich. Bereits kurz nach seiner im Frühjahr 1933 erfolgten Ernennung zum Staatskommissar für das Gesundheitsweisen in Thüringen hatte Klipp angekündigt, er werde unter Umständen auch brutale Mittel anwenden, um eine Gleichschaltung des Thüringer Ärztestandes zu erzielen. Gleichzeitig behauptet er, es seien in ganz Thüringen bisher keine Zwangsmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Gleichschaltung nötig gewesen. Ein ähnliches Narrativ lässt sich bezüglich des von 1937-45 genutzten „Ärztehauses“ (Klipp ist zu diesem Zeitpunkt bereits ab- und nach München versetzt worden) feststellen: Es ist kein Zufall, dass an diesem Ort die administrativen Sitze zum Teil miteinander konkurrierender NS-Medizinorganisationen unter einem Dach zentralisiert wurden. Auf diese Weise konnte ein Bild der Geschlossenheit und Stärke eines ganzen Berufsstandes propagiert werden – ein Bild, das gleichzeitig die Praktiken der Exklusion, Entrechtung und Vernichtung von Jüdinnen*Juden und anderweitig Verfolgter negiert.
Vor diesem Hintergrund ist es gerade an einem Datum wie dem 30. September wichtig, nationalsozialistisches Täterhandeln in den Blick zu rücken, einer euphemistischen Rhetorik zu misstrauen und geschichtsklitternde Bilder zu korrigieren.
Hier noch ein Video mit allgemeinen Infos zum Forschungsprojekt Die Geschichte der Bauhausstraße 11 – Auf dem Weg zum Erinnerungsort
https://vimeo.com/572955761
Text: Lilli Hallmann für das Forschungs- und Vermittlungsprojekt „Geschichte der Bauhausstraße 11“
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Medien
Bauhausstraße 11
99423 Weimar
E-Mail: lilli.hallmann@uni-weimar.de
https://www.uni-weimar.de/de/medien/forschung/die-geschichte-der-bauhausstrasse-11/