Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Betreiber*innen sind bemüht, die Webseite www.uni-weimar.de/projekte/kurzschluss im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseite ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 teilweise vereinbar. Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF- und Word-Dokumenten und externe Vimeo-Inhalte.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Februar 2022 erstellt.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die Analyse durch das Open Source Tool Google Lighthouse.
Noch bestehende Mängel
- Fehlende Alternativtexte für Bilder und Verlinkungen
- Fehler in der Website-Struktur
- Fehlende Leichte Sprache und Gebärdensprache
- Fehlende Untertitelung von Videos
Februar 2022: Unsere Website www.uni-weimar.de/projekte/kurzschluss stellt bisher noch wenige Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache sowie alternativen Texten für Videos zur Verfügung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns eine Rückmeldung zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben möchten, verwenden Sie bitte das Formular »Feedback zu dieser Seite«, welches Sie auf jeder Seite unten rechts über den Footer finden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de