AGB
AGB
- Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt des Kurses grundsätzlich das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet die Projektleitung.
- Für Fachkurse mit Bewerbungsverfahren werden die Teilnehmenden durch ein Gremium ausgewählt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Berücksichtigt werden nur vollständige und korrekt bezeichnete Bewerbungen, die bis zum 01.11. des der Bauhaus Spring School vorausgehenden Jahres oder bis zu einem anderen von der Bauhaus Spring School festgesetzten Termin eingereicht werden. - Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Einschreibung & Kursgebühren
- Die Einschreibung für einen Kurs ist verbindlich, wenn die Anmeldung vollständig ausgeführt wurde, im Falle einer Fachkursbewerbung eine Zulassung erfolgt ist und die Kursgebühr innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto der Bauhaus Spring School eingegangen ist.
- Sämtliche Bankspesen und Überweisungsgebühren gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
- Studierende mit ERASMUS BIP-Stipendium und Studierende der Bauhaus-Universität Weimar sind von den Kursgebühren befreit
- Alle Teilnehmenden sind verpflichtet zwischen der Buchung eines Services Packages und einer erstattungsfähigen Kurskaution zu wählen. Das Service Package kostet 60€ und beinhaltet die Teilnahme an Exkursionen und Rahmenprogramm, freien Museumseintritt, Abendessen bei der Opening Ceremony sowie Mittagessen in der Mensa. Für Studierende, die das Service Package nicht in Anspruch nehmen, wird automatisch eine Kurskaution in Höhe von 100€ fällig. Damit sichern wir uns gegen Kosten ab, die uns durch die Nichtteilnahme angemeldeter Personen entstehen. Denn in diesem Fall erhalten Hochschulen keine Mittel von der Europäischen Kommission. Sobald die Teilnehmenden den Kurs in Weimar beginnen, wird die Kaution zurückerstattet.
- Im Falle einer Annullierung der Einschreibung durch Teilnehmende weniger als 4 Wochen vor Beginn der Online-Study-Phase wird weder die Kaution beziehungsweise das Service Package noch die Kursgebühren erstattet. Sollte es sich um Force Majeure handeln, wird der Betrag bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises zurücküberwiesen. Alle Fälle von Force Majeure müssen von nationalen Agenturen genehmigt werden.
Unterkunft
- Die Bauhaus Spring School übernimmt auf Wunsch der Teilnehmenden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die Reservierung einer Unterkunft.
- Die gebuchte Zimmerkategorie kann nicht garantiert werden. Durch Kategoriewechsel entstandene Nach- und Rückzahlungen werden in der ersten Kurswoche im Kursbüro in bar beglichen.
- Die Unterkunft und Kaution müssen zusammen mit der Kursgebühr bezahlt werden.
- Im Falle der Annullierung der Reservierung durch Teilnehmende weniger als 4 Wochen vor Beginn des Kurses sind die eingeschriebenen Teilnehmende zur Entrichtung der vollen Unterkunftskosten verpflichtet.
- Die in der Unterkunft geltende Hausordnung ist einzuhalten.
- Die vermittelten Zimmer stehen ausschließlich den eingeschriebenen Teilnehmenden der jeweils zugewiesenen Unterkünfte zur Verfügung. Übernachtungsgäste in den von der Bauhaus Spring School vermittelten Zimmer sind ausgeschlossen.
- Die vermittelte Unterkunft muss in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand hinterlassen werden. Die Teilnehmenden haften für alle durch sie entstandenen Schäden in den bereitgestellten Unterkünften. Diese Schäden sind den Kontaktpersonen (Vermietende oder von ihnen Beauftragte) unverzüglich zu melden.
Weitere Exkursionen
- Die Anmeldung zu einer Exkursion ist verbindlich.
- Bei Rücktritt durch Teilnehmende bis vier Wochen vor Beginn zusätzlicher Exkursionen werden 50% der Summe einbehalten, danach 100%.
- Bei Mangel an Beteiligung können Exkursionen bis zwei Wochen vor Beginn abgesagt werden. Vorauszahlungen werden dann in voller Höhe erstattet. Andere Ansprüche gegenüber der Bauhaus Spring School können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
- Die Bauhaus Spring School gewährt keinen Ersatz für Ausfälle vereinbarter Leistungen infolge höherer Gewalt.
Versicherung & Datenschutz
- Die Kursteilnahme schließt keinen Versicherungsschutz der Teilnehmenden ein.
- Die Teilnehmenden haften für alle von ihnen verursachten Schäden.
- Die Bauhaus Spring School gewährt keinen Ersatz für Ausfälle vereinbarter Leistungen infolge höherer Gewalt.
- Die Teilnehmenden willigen ein, dass die Bauhaus Spring School zur Durchführung der Anmeldung, Abrechnung und Korrespondenz ihre Daten elektronisch erfasst und bearbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergibt, ausgenommen Visaangelegenheiten.
- Die Teilnehmenden verpflichten sich, Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Anschrift und E-Mail-Adresse, unverzüglich mitzuteilen.
- Die Teilnehmenden sind für die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts in Deutschland selbst verantwortlich. Die Bauhaus Spring School setzt eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung als selbstverständlich voraus.
- Die Teilnehmenden willigen ein, E-Mails der Bauhaus Spring School zu empfangen.
- Die Teilnehmenden willigen ein, dass Fotos, die während ihrer Teilnahme an der Bauhaus Spring School entstehen und auf denen sie zu sehen sind, für die Öffentlichkeitsarbeit der Bauhaus-Universität Weimar sowohl gedruckt als auch im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Digitaler Unterricht
- Die Online-Teilnehmenden erkennen an, dass die Dienste den Zugriff auf, die Interaktion mit / von unterstützten Plattformen und anderen Dritten über Websites oder Ressourcen Dritter im Internet (zusammenfassend die "Drittdienste") ermöglichen oder unterstützen können. Wenn Teilnehmende auf die Dienste Dritter zurückgreifen, tun sie dies auf eigenes Risiko. Jegliche Nutzung von Drittservices unterliegt ausschließlich den Bedingungen dieser Drittservices, und jeder Vertrag, der über einen Drittservice geschlossen wird, oder jede Transaktion, die über einen Drittservice abgewickelt wird, erfolgt zwischen den Teilnehmenden und dem jeweiligen Dritten und nicht der Bauhaus Spring School. Die Bauhaus Spring School gibt keine Zusicherungen ab und übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf den Inhalt oder die Nutzung von oder die Korrespondenz mit solchen Dritt-Services oder jegliche abgeschlossene Transaktionen und jeglichen Vertrag, den Teilnehmende mit einem solchen Dritten abschließen.
- Die Teilnehmenden sind für eine stabile Internetverbindung und technische Ausstattung verantwortlich.
- Personenbezogene Daten der Teilnehmenden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Video-Call-Software verarbeitet werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Den Teilnehmenden ist es nicht gestattet, Ton- oder Videoaufzeichnungen des Online-Meetings anzufertigen.
- Sollte es notwendig sein, Online-Meetings aufzuzeichnen, werden die Teilnehmenden im Vorfeld informiert und die Zustimmung eingeholt.
Sonstiges
- Alle Teilnehmenden verpflichten sich, die Infrastruktur der Informationsverarbeitung der Bauhaus-Universität Weimar gemäß der Nutzungsordnung zu verwenden.
- Änderungen des Programms und der Kursinhalte sind ausdrücklich vorbehalten.
- Gerichtsstand ist Weimar.
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