Diese Kandidatinnen und Kandidaten wurden vom Wahlvorstand am 29.04.2024 zugelassen.
Nicht in allen Gremien wurde eine ausreichende Anzahl von Wahlvorschlägen eingereicht. Es fehlen noch Kandidaturen für den Senat (für Fakultät Kunst und Gestaltung) und Fakultätsrat (für Fakultät Kunst und Gestaltung) sowie weitere Wahlvorschläge für den Assistentenrat.
Zudem fehlen in fast allen Gremien eine ausreichende Anzahl von Nachrückern.
Der Wahlvorstand hat daher durch Umlaufbeschluss vom 23.04.2024 beschlossen, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen um 2 Tage bis zum 28.04.2024 zu verlängern, damit sich noch Kurzentschlossene für ein Gremium bewerben können.
Liebe Studierende und liebe Assistent*innen der Bauhaus-Universität Weimar,
an der Bauhaus-Universität finden im Sommersemester 2024 die Wahlen zum Senat, Fakultätsrat und Beirat für Gleichstellungsfragen in der Gruppe der Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar statt. Gleichzeitig wird der Assistentenrat von den studentischen und wissenschaftlichen/künstlerischen Assistenten gewählt.
Die Wahl wird im Zeitraum vom 17. Mai 2024 bis 22. Mai 2024 als Online-Wahl (elektronische Wahl) mit der Möglichkeit der Stimmabgabe in Form der Briefwahl durchgeführt. Briefwahlanträge sind bis zum 12.04.2024 beim Wahlamt zu stellen.
Zu besetzen sind
Diejenigen Kandidierenden, die kein Mandat erringen, werden Nachrücker*innen.
Das Mandat gilt für eine 1-jährige Amtszeit vom 01.10.2024 bis 30.09.2025.
Die Gremienwahlen finden organisatorisch gemeinsam mit der Assistentenratswahl und den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung statt. Informationen zur Studierendenschaft und den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung sind hier zu finden.
Offenlegung des Wahlverzeichnisses: 5.-12. April
Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 26. April, verlängert bis 28. April
Online-Wahl: 17.-22. Mai
0. | Wahlbekanntmachung und Terminplan, Beschluss des Wahlvorstandes | 19.04. |
1. | Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 05.04. |
2. | Offenlegung der Wahlverzeichnisse (mit Stichtag 05.04.) | 05.04.-12.04. |
3. | Beginn und Ende der Einreichung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis | 05.04.-12.04. |
4. | Beginn und Ende der Anforderung von Briefwahlunterlagen | 05.04.-12.04. |
5. | Beginn und Ende der Einreichung von Wahlvorschlägen | 05.04.-28.04. |
6. | Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende*n | 28.04. |
7. | Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand | 29.04.
|
8. | Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 03.05. |
9. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge | 03.05. |
10. | Versenden der Briefwahlunterlagen | 03.05. |
11. | Endtermin für die Briefwahldurchführung | 22.05. |
12. | Online-Wahl | 17.05. (9 Uhr) - 22.05. (bis 23.59 Uhr) |
13. | Auswertung der Wahlen, Stimmauszählung Online-Wahl und Briefwahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung | 23.05.
|
14. | Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse | 23.05. |
15. | Information an die Mandatsträger*innen (3 Tage Ablehnungsfrist) | 23.05. |
16. | Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse | 29.05. |
17. | Konstituierende Sitzung des Gremiums | im Oktober 2024 |
Die Vertreter*innen der Studierenden und der Assistent*innen werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Für die Vertretung in den Gremien bilden gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz die Studierenden die Gruppe der Studierenden.
Für die Wahl zum Senat und Fakultätsrat ist der Wahlbereich die jeweilige Fakultät.
Für die Vertretung im Beirat für Gleichstellungsfragen wählen die Studierenden fakultätsunabhängig zwei weibliche Studierende.
Für die Vertretung im Assistentenrat wählen gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG die studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Assistent*innen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen, drei Assistent*innen.
Gremienwahlen
Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der Gruppe der Studierenden im Wahlbereich angehört. Mitglieder der Universität sind die an der Universität immatrikulierten Studierenden.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Immatrikulation oder Rückmeldung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt. Der Stichtag wird auf den 05.04.2024 festsetzt.
Sind Studierende Mitglieder mehrerer Fakultäten, üben sie ihr Wahlrecht in der gemäß Wahlverzeichnis zugeordneten Fakultät aus. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung des Wahlverzeichnisses durch den/die Betroffene/n beim Wahlamt beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
Wer nach dem letzten Tag der Offenlegung des Wahlverzeichnisses aus der Universität ausscheidet, verliert mit der Mitgliedschaft sein Wahlrecht.
Zum Beirat für Gleichstellungsfragen sind nur weibliche Studierende wählbar.
Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind Offenlegungstage eingeplant.
Das Wahlverzeichnis ist nur bis zum 12.04.2024 korrigierbar und wird danach geschlossen.
Assistentenratswahl
Aktiv wahlberechtigt sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG, die am Wahltag als Assistent*innen beschäftigt sind und in das Wahlverzeichnis eingetragen sind.
Wählbar sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als Assistent*innen an der Bauhaus-Universität Weimar beschäftigt sind.
Assistent*innen sind die studentischen und wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter der Verantwortung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität erbringen und Studierende in Tutorien unterstützen.
Das Wahlverzeichnis der Assistent*innen wird kontinuierlich aktualisiert.
Die Assistent*innen können jederzeit während der Vorbereitung der Wahlen das Wahlverzeichnis einsehen.
Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Online-Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis".
Die Wahlen werden als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig.
Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidierenden verteilt. Für den Fall, dass für mehrere Kandidierende die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los.
Alle gewählten Kandidierenden, die kein Mandat erringen, sind Nachrücker*in.
Alle Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Die Stimmenzahl muss nicht ausgeschöpft werden. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine*n Kandidierende*n ist zulässig.
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlamt ist der 26.04.2024, verlängert bis 28.04.2024.
Gremienwahlen
Wahlvorschläge können nur für Wahlberechtigte, die im Wahlverzeichnis aufgeführt sind, unterbreitet werden. Zum Beirat für Gleichstellungsfragen können sich nur weibliche Kandidierende zur Wahl stellen.
Assistentenratswahl
Eingereichte Wahlvorschläge sind gültig, wenn der/die Kandidierende zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages als Assistent*in an der Universität beschäftigt ist. Die Prüfung erfolgt durch das Wahlamt.
Jede/jeder Wahlberechtigte kann sich selbst zur Kandidatur stellen.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen kann unter Nutzung der bereitgestellten Online-Formulare erfolgen.
Die Wahlvorschläge müssen Name, Vorname und Fakultät der/des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der/des Vorgeschlagenen enthalten.
Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der/des Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung des/der Vorgeschlagenen ermöglicht. Eindeutig identifizierbar ist die/der Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie/er die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse (Uni-E-Mail-Adresse) verwendet oder wenn sich der Name der/des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.
Jede*r vorgeschlagene Kandidierende kann seinen/ ihren Wahlvorschlag wieder zurückziehen.
Fristende: 28.04.2024
Die Wahlvorschläge müssen innerhalb der Vorschlagsfrist beim Wahlamt eingereicht sein. Die Zusendung kann über die Online-Formulare erfolgen. Wahlvorschläge für universitäre Gremien gehen dem Wahlamt zu, Wahlvorschläge für die studentische Selbstverwaltung gehen dem StuKo zu.
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Online-Stimmabgabe beginnt am 17.05.2024 um 9 Uhr und endet am 22.05.2024 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Der Wahlberechtigte muss sich mit seinem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem der Wahlberechtigte mit seinen Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.
Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 12.04.2024 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de). Das Wahlamt versendet die Wahlunterlagen an die von den Wahlberechtigten gegenüber der Universität angegebene inländische Adresse. Sollen die Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse versandt werden, muss diese dem Wahlamt ebenfalls bis 12.04.2024 (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de) mitgeteilt werden. Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt.
Wahlberechtigte, denen die Wahlunterlagen zugesandt wurden und die durch schriftlichen Antrag glaubhaft versichern, keine bzw. falsche oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten zu haben, erhalten gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild Ersatzwahlunterlagen bis zur Beendigung der Wahl beim Wahlamt bei vorheriger Anmeldung innerhalb der Bürozeiten. Mit der Ausstellung verlieren die ursprünglich ausgestellten Wahlunterlagen ihre Gültigkeit. Verlorene Ersatzunterlagen werden nicht ersetzt. Amtliche Ausweise sind Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Eine erneute Zusendung von Wahlunterlagen an diesen Personenkreis erfolgt grundsätzlich nicht.
Wahlberechtigten werden als Wahlunterlagen übergeben oder übersandt:
Wahlberechtigte können ihre Stimme dadurch abgeben, dass sie die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und dem Wahlamt zuleiten. Der Wahlbrief muss bis zum 22.05.2024 im Postfach der Universität vorliegen. Wahlbriefe können auch durch Dienstpost übersandt werden.
Wahlberechtigte kennzeichnen persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, legen ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen durch Zukleben. Sie unterzeichnen die Erklärung zur Stimmabgabe. Anschließend legen sie jeweils die unterzeichnete Erklärung sowie den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag in den an das Wahlamt adressierten Wahlbriefumschlag, verschließen diesen durch Zukleben und geben ihn zur Post.
Die Online-Wahl startet am 17.05.2024 ab 9 Uhr und endet am 22.05.2024 um 23.59 Uhr.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv