Studentische Bauhaus.Module
Sie studieren oder promovieren an der Bauhaus-Universität Weimar und möchten eine fakultäts- und studiengangsübergreifende Lehrveranstaltung konzipieren und anbieten? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu »Studentischen Bauhaus.Modulen« im »Interdisziplinären Lehrangebot«.
ANTRAGSTELLUNG »STUDENTISCHE BAUHAUS.MODULE« FÜR DAS SOMMERSEMESTER 2025
Die aktuelle Ausscheibungsrunde des Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module« für das Sommersemester 2025 hat begonnen und endet am 20. Dezember 2024.
Die Unterlagen zur Ausschreibung finden Sie hier.
Ihren Antrag können Sie hier stellen.
Hilfe bei der Antragstellung
Hinweise und Erläuterungen zu allen Fragen rund um die Antragstellung finden Sie in den FAQs unter »Antragstellung«.
Online-Informationsveranstaltung für interessierte Antragsstellende
Die nächste Online-Infoveranstaltung zur Antragstellung beim Förderfonds „Studentische Bauhaus.Module“ für das Sommersemester 2025 findet am 13. November 2025 um 15.00 Uhr statt. Alle interessierten Antragstellenden sind herzlich eingeladen, sich über die Bauhaus.Module, die Anforderungen und Fördermöglichkeiten zu informieren und ihre Fragen zu stellen.
Link zum Raum: https://meeting.uni-weimar.de/b/ron-tea-zef-z8u
Das »Interdisziplinäre Lehrangebot« der Bauhaus-Universität Weimar richtet sich an Studierende verschiedener Fakultäten und Studiengänge. Es setzt sich zusammen aus regluären Pflichtveranstaltungen, die fakultäts- und studiengangsübergreifend geöffnet werden, aber auch aus zusätzlichen, interdisziplinär konzipierten Lehrangeboten.
Das »Interdisziplinäre Lehrangebot« ist nach drei Kategorien gegliedert. Wir unterscheiden
- »Geöffnete Lehrveranstaltungen«,
- »Akademische Bauhaus.Module« und
- »Studentische Bauhaus.Module«.
Detaillierte Informationen zur Unterscheidung von »Geöffenten Lehrveranstaltungen«, »Akademischen Bauhaus.Modulen« und »Studentischen Bauhaus.Modulen« finden Sie hier.
»Studentische Bauhaus.Module« sind genau wie »Akademische Bauhaus.Module« als zusätzliche fakultäts- und studiengangsübergreifende Lehrveranstaltungen konzipiert und sind damit kein regulärer Bestandteil des Pflichtcurriculums. »Studentische Bauhaus.Module« unterliegen einheitlichen organisatorischen Regeln.
»Studentische Bauhaus.Module« werden von Studierenden und Promovierenden der Bauhaus-Universität Weimar konzipiert. Als Modulverantwortliche fungieren Mentor*innen, also hauptamtlich Lehrende der Bauhaus-Universität. »Studentische Bauhaus.Module« widmen sich fächerübergreifenden Themen. Ziel ist es, das Lehrangebot um studentische Perspektiven und Themen zu erweitern und so die studentische Partizipation weiterzuentwickeln.
Was bedeutet das?
Alle Bachelor-, Master- und PhD-Studierende der Bauhaus-Universität Weimar sind eingeladen, eigene Perspektiven und Themen in das Lehrangebot einzubringen, die sie als relevant und dringlich erachten. Die »Studentischen Bauhaus.Module« werden von Studierenden in Zusammenarbeit mit ihren Mentor*innen konzipiert und selbständig durchgeführt. Im Idealfall entsteht ein Lernklima, indem sich studentische Lehrende und Lernende gemeinsam jene Themen erarbeiten, die sie im regulären Angebot der Universität vermissen.
»Studentische Bauhaus.Module« sind ebenfalls ausdrücklich zusätzliche und interdisziplinär konzipiert Angebote, die sich gleichermaßen an alle Studierenden aller Fakultäten und Studiengänge richten. Das bedeutet, dass alle Studierende außerhalb ihres Pflichtcurriculums teilnehmen. Sie müssen die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in ihrem Studiengang mit der zuständigen Fachstudienberatung zu Veranstaltungsbeginn klären.
Welche organisatorischen Besonderheiten gibt es?
Trotz ihres interdisziplinären Profils haben sich im regulären Lehrangebot der Bauhaus-Universität Weimar an den verschiedenen Fakultäten und in den unterschiedlichen Studiengängen eine Vielzahl verschiedener Prozesse und Regeln etabliert, die Studierenden und Lehrenden anderer Fakultäten und Studiengänge nicht immer geläufig sind. Die Organisation der »Bauhaus.Module« folgt daher einheitlichen Prozessen und Regeln, unabhängig von der anbietenden Fakultät.
- Ein »Studentisches Bauhaus.Modul« muss bei der Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots« (Universitätsentwicklung) beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Vergabekommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Lehre und Lernen.
- Studentische Lehrende brauchen eine:n Mentor:in aus dem Kreis der hauptamtlich Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar.
- Der Eintrag im Veranstaltungsverzeichnis bison wird durch Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots«angelegt.
- Der bison-Eintrag folgt einer einheitlichen Gliederung.
- Die Lehrveranstaltung erhält eine einheitliche Veranstaltungs- und Prüfungsnummer.
- Für Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung gelten einheitliche Fristen.
- Lehrende und Studierende werden durch das »Interdisziplinären Lehrangebot« betreut und unterstützt.
»Studentische Bauhaus.Module« müssen beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Vergabekommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Lehre und Lernen. Dazu füllen Sie ein Online-Formular (siehe oben) aus, sodass die Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots« (Universitätsentwicklung) alle notwendigen Informationen erhält, um Ihre Lehrveranstaltungsidee der Kommission zur Abstimmugn vorzulegen.
HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG
Studentische Lehrende benötigen eine*n Mentor*in für die Durchführung ihres »Bauhaus.Moduls«. Eine entsprechende Mentoring-Zusage ist dem Förderantrag beizulegen.
Wichtig: Jede Professur darf nur einen Antrag eines »studentischen Bauhaus.Module« unterstützen.
Bei den »Studentischen Bauhaus.Modulen« handelt es sich um ein zusätzliches Lehrangebot, das fakultäts- und studiengangsübergreifend angelegt ist und als Studienleistung belegbar sein soll. Es muss damit den Anforderungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Sinne des Qualifikationsrahmens entsprechen, einen Kompetenzerwerb zum Ziel haben und diesen in klar benennbare Anforderungen formulieren.
Um die Anrechenbarkeit der »Studentischen Bauhaus.Module« zu sichern, müssen Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien klar definiert sein. Hierfür benötigen Sie Unterstützung durch einen Mentor oder eine Mentorin aus dem Kreis der hauptamtlich Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar. Nur dieser Personenkreis kann die Meldung von Leistungspunkten am Ende des Semesters vornehmen und müssen daher die Konzeption, das Ziel und die Umsetzung der Lehrveranstaltung mit tragen.
Als Studentische Lehrende sind sie in vielfältiger Weise auf eine zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Mentor*innen angewiesen. Wählen Sie daher bitte sorgfältig und klären Sie mit potentiellen Mentor*innen folgende Punkte, bevor Sie die Mentoring-Zusage abschließen und Ihrem Antrag beilegen:
- Abstimmung der Leistungsanforderungen der Lehrveranstaltung, differenziert nach Bachelor- und Masterstudiengängen
Lehrveranstaltungen der »Bauhaus.Module« können sowohl Studierenden der Bachelor- als auch der Masterstudiengänge offen stehen. Dabei ist eine differenzierte Leistungsanforderung entsprechend den unterschiedlichen Qualifikationsziele zu definieren. Nähere Informationen dazu finden sich im Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse.
- Abstimmung zur Leistungsbewertung in der Lehrveranstaltung
Welche Kriterien werden bei der Bewertung herangezogen?
Wie engagieren sich die Mentor*innen bei der Leistungsbewertung?
Wie können die verschiedenen fachlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden berücksichtigt werden?
- Abstimmung zu Begleitung während des Semesters
Welche Rollen- und Aufgabenverteilung gibt es zwischen Mentor*in und studentischen Lehrenden während des Semesters? Was ist erforderlich? Was ist leistbar?
Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit zwischen Studentischen Lehrenden und ihren Mentor*innen bei der Vorbereitung des Semesterstarts. Eine sorgfältige und zuverlässige Abstimmung ist unabdingbar bei folgenden Punkten:
- Terminplanung: Als studentische Lehrende konsultieren Sie Ihre*n Mentor*in bezügliche einer klugen Wahl der Veranstaltungstermine. Die Erfahrung von hauptamtlich Lehrenden ist hierfür besonders wertvoll.
- Raumbedarf: »Studentische Bauhaus.Module« werden zusätzlich zum regulären Lehrbetrieb angeboten und bei der Vergabe von Seminar- und Veranstaltungsräumen hat die Grundlehre Priorität. Konsultieren Sie Ihre*n Mentor*in bezüglich geeigneter Räumlichkeiten und zuständiger Ansprechpersonen.
- Bison-Eintrag: Das wichtigste Dokument einer jeden Lehrveranstaltung ist der Eintrag im Veranstaltungsverzeichnis Bison. Auf Grundlage dieses Eintrag entscheiden nicht nur interessierte Studierende, ob sie sich für die Veranstaltung anmelden oder nicht. Auch die Fachstudienberatungen entscheiden anhand des Bison-Eintrags, ob Veranstaltungen fakultäts- und studiengangsübergreifend im Wahl- oder Wahlpflichtbereich angerechnet werden können.
Der Bison-Eintrag ist also mit besonderer Sorgfalt zu formulieren und sollte alle wichtigen Informationen enthalten, besonders zur Terminplanung und zum Veranstaltungsort.
Der Bison-Eintrag muss in der Regel 1,5 Monate vor Semesterbeginn durch die Mentoring-Professur angelegt werden. Klären Sie daher bereits vorab, dass die Zusammenarbeit in diesem wichtigen Punkt zuverlässig funktioniert.
Und schließlich sind die Mentor*innen als »zugeordnete Lehrpersonen« im Bison-Eintrag ihres „Studentischen Bauhaus.Moduls“ hinterlegt.
- Moodle-Kursraum: Auch die Einrichtung eines Moodle-Kursraums ist in der Regel nur durch die zugeordnete Lehrperson, also Ihre*n Mentor*in, möglich.
- Verträge und Vergütungen: Als Studentische Lehrende erhalten Sie eine Finanzierung durch den Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module«. Mit diesen Mitteln wird ihre Anstellung als Studentische Assistenzen bei der Mentoring-Professur während der Durchführung Ihrer Lehrveranstaltung finanziert. Analog dazu werden alle Vertragsangelegenheiten, etwa Vereinbarungen zur Durchführung von Gastvorlesungen/ Übungen oder Lehraufträge von der Mentoring-Professur geschlossen.
Angesichts der vielfältigen und intensiven Unterstützung, die sie während der Konzeption und Durchführung Ihres »Studentischen Bauhaus.Moduls« benötigen, lohnt es sich, bei der Wahl der Mentor*innen auf Vertrauen, Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit für die anstehende Zusammenarbeit zu achten.
Beim Blick in das Antragsformular fällt auf, dass eine ganze Reihe von Veranstaltungsarten gibt, zwischen denen Sie wählen können. Manche von ihnen — etwa Seminar und Vorlesungen — existieren in allen Fakultäten und Studiengängen. Andere Veranstaltungsarten gibt es nur an einzelnen Fakultäten, etwa Fachmodule, Integrierte Vorlesungen oder Studienmodule.
In der Wahl der Veranstaltungsart sind Sie nicht so frei, wie es auf dem ersten Blick scheint.
Entscheidend ist natürlich zunächst das Format Ihres didaktischen Settings für die Wahl der Veranstaltungsart — ein Seminar unterscheidet sich grundlegend von einer Vorlesung.
Darüberhinaus besteht ein Zusammenhang zwischen den zu erwerbenden Leistungspunkten (ECTS) und der Veranstaltungsart: In einem Workshop kann man 2 ECTS erwerben, ein Studienmodul umfasst immer 6 ECTS. Eine Übersicht zu den gängigen Veranstaltungsarten und den zugehörigen Leistungspunkten finden Sie unten.
Es gibt aber auch einen Zusammenhang zwischen Ihrer Mentoring-Professur und der Veranstaltungsart Ihres »studentischen Bauhaus.Moduls«: So kann eine künstlerisch-gestaltende Professur der Fakultät Kunst und Gestaltung ausschließlich »Fachmodule« anbieten, während »Wissenschaftliche Module« nur aus dem Kreis der Wissenschaftlichen Lehrgebiete der Fakultät angeboten werden dürfen.
Klären Sie also im Vorfeld der Antragstellung:
- Welches didaktische Setting soll ihr »studentisches Bauhaus.Modul« haben?
- Welchen Leistungsumfang soll die Veranstaltung haben?
- Welche Veranstaltungsarten darf Ihre Mentoring-Professur anbieten?
»Studentische Bauhaus.Module« sollten in der Regeln einen Umfang von höchstens 6 Credits (ECTS) haben.
Der Leistungsumfang einer jeden Lehrveranstaltung richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, den die Teilnehmenden zur Erreichung der Lernziele aufwänden — dazu zählt nicht nur »Präsenzstudium« (also die Teilnahme an den einzelnen Sitzungen — analog, hybrid, digital) sondern auch das »Selbststudium« (also die Nachbereitung sowie die Erbringung des finalen Leistungsnachweises, etwa in Form einer Klausur, einer Hausarbeit oder einer künstlerischen Arbeiten.
Bei der Einführung des »European Credit Transfer and Accumulation System« (ECTS) ist die Arbeitsleistung (»Arbeitsbelastung«) für einen Leistungspunkt (Credit) mit 25 bis 30 Zeitstunden festgelegt worden.
Beispiel: Für eine Vorlesung mit 3 ECTS wird eine Arbeitsleistung zwischen 75 und 90 Stunden angenommen: Auf das Präsenzstudium entfallen davon etwa 22,5 Stunden (also die Teilnehme an 15 Vorlesungsterminen zu je 1,5 Stunden) und auf das Selbststudium etwa 67,5 Stunden (also die Nachbereitung der Vorlesungen und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung).
Mit der Definition des Leistungsumfangs ist auch eine Erwartung an die Lehrleistung verbunden: Die Lehrleistung wird in Semesterwochenstunden (SWS) bemessen und umfasst jeweils eine Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten.
Beispiel: Bei einem Seminar mit 3 ECTS wird erwartet, dass Sie als Studentische Lehrende während der gesamten Vorlesungszeit (ca. 15 Wochen) wöchentlich 1,5 Stunden in der Lehrveranstaltung präsent sind. Das entspricht einer Lehrleistung von 2 SWS, also 2 × 45min. Bei 6 ECTS sind dies bereits 3 Stunden pro Woche, also 4 SWS à 45min.
Abschließend muss berücksichtigt werden, dass für die jeweilige Veranstaltungsarten eine spezifische Anzahl von ECTS vordefiniert ist. Diese Definitionen können zwischen Studien- und Prüfungsordnungen der verschiedenen Fakultäten und Studiengänge jedoch abweichen.
Beispiel: Ein »Workshop« hat in der Regel einen Umfang von 2 ECTS, während eine »Vorlesung« mit 3 ECTS absolviert wird. Eine »Integrierte Vorlesung« an der Fakultät Bauingenieurwesen hat einen Leistungsumfang von 6 ECTS, da sie sich aus einer Vorlesung (3 ECTS) und einer zugehörigen Übung (3 ECTS) zusammensetzt. Andere Format wie etwa das »Fachmodul« (6 ECTS) oder das »Wissenschaftliche Module« (6 ECTS) existieren ausschließlich an der Fakultät Kunst und Gestaltung, während das »Studienmodul« nur an der Fakultät Medien vorgesehen ist.
Credits | für Lehrende | für Studierende |
2 ECTS z.B. Workshops | 1,3 SWS = 1,3 SWS = 1,3 UE (45min) × 15 Wochen = 17 Stunden/Semester | 2 ECTS à 30 Stunden = 60 Stunden/Semester |
3 ECTS z.B. Seminar, Vorlesung, Tutorium, Übung | 2 SWS = 2 SWS = 2 UE (45min) × 15 Wochen = 22,5 Stunden/Semester | 3 ECTS à 30 Stunden = 90 Stunden/Semester |
6 ECTS z.B. Seminar, Integrierte Vorlesung, Studienmodul, Fachmodul, Wissenschafltiches Modul, etc. | 4 SWS = 4 SWS = 4 UE (45min) × 15 Wochen = 45 Stunden/Semester | 6 ECTS à 30 Stunden = 180 Stunden/Semester |
Die Festlegung der Leistungspunkte richtet sich also danach,
a) welche Arbeitsbelastung Sie von den Teilnehmenden für das Erreichen der Lernziele erwarten.
b) welche Kapazitäten Sie selbst für die Lehrleistung (also die Durchführung des Präsenzstudiums) haben und
c) nach dem vordefinierten Leistungsumfang (Modulgrößen) für bestimmte Veranstaltungsarten.
All dies hat Auswirkungen darauf, ob und wie Ihr »studentisches Bauhaus.Modul« über Fakultäts- und Studiengangsgrenzen hinweg angerechnet werden kann. Die wenigsten Probleme gibt es bei Veranstaltungen mit einem Umfang von 6 ECTS (also mit Seminaren, Fachmodulen, Wissenschaftlichen Modulen, Studienmodulen). Kleinere Formate mit 2 ECTS (Workshops) oder 3 ECTS (Übungen, Tutorien, Seminare) können in der Regel problemlos im Wahlbereich angerechnet werden, soweit vorhanden.
Halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihren Mentor*innen: Ihre Erfahrungen können Ihnen bei der Wahl des geeigneten Leistungsumfangs für Ihr »studentisches Bauhaus.Module« hilfreich sein.
Die »Studentischen Bauhaus.Module« sind als interdisziplinäre Lehrveranstaltungen konzipiert und sollen sich an Studierende verschiederer Fakultäten und Studiengänge, aber auch verschiedener Studienniveaus (Bachelor, Master, Promotion) richten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Anspruch so niedrig sein muss, dass alle Interessierten ohne Vorkenntnisse teilnehmen können. Für eine gelingende interdisziplinäre Lehrveranstaltung kann es durchaus dienlich sein, Teilnahmevoraussetzungen zu formulieren.
Denkbar ist etwa
- die Aufforderung zur Übersendung eines Motivionsschreibens oder eines Portfolios,
- die Benennung von Vorwissen oder Kompetenzen oder
- die Beschränkung auf ausgewählte Fakultäten, Studiengänge und Studienniveaus.
Wenn Sie ein zusätzliches Auswahlverfahren (Motivationsschreiben, Portfolio, …) durchführen wollen, formulieren Sie klar und verständlich
- welche Unterlagen die Studiernden übersenden sollen,
- an wen diese Unterlagen verschickt werden sollen und
- bis wann sie eingegangen sein sollen.
In der Regel haben Sie eine ganz konkrete Idee davon, welche Themen oder Fragestellungen Sie mit Ihren Kommiliton:innen im Rahmen eines »Studentischen Bauhaus.Moduls« bearbeiten möchten. Unter »Gegenstand der Lehrveranstaltung« können Sie diese ausformulieren.
Wichtig: Die Zeichenzahl ist begrenzt; achten Sie also auf Präzision und Klarheit.
Die »Bauhaus.Module« sind Teil des »Interdisziplinären Lehrangebots«. Ein besonderer Folus liegt daher auf der interdisziplinären Ausrichtung der Lehrveranstaltung, also dem »fächerübergreifenden Ansatz«.
Unser Verständnis eines »interdisziplinären« oder »fächerübergreifenden Ansatzes« basiert auf dem didaktischen Modell des »Lehr-Lern-Dreiecks« und hat insgesamt vier Komponenten, die ineinander verschränkt sind:
- Das Thema ist von fächerübergreifender Relevanz: Spricht das Thema Studierende verschiedener Fakultäten und Studiengänge an? Wie profitieren unterschiedliche Zielgruppen von der Bearbeitung des Themas oder der Fragestellung? Welcher Mehrwert ergibt sich aus der Zusammarbeit von Studierenden verschiedener Fakultäten und Studiengänge für die Fragestellung?
- Die Lehrenden bilden ein interdisziplinär zusammengesetztes Team: Kommen die Lehrenden aus verschiedenen Fakultäten? Bringen sie unterschiedliche fachliche Perspektiven in die Lehrveranstaltung ein?
- Die Gruppe der Teilnehmenden setzt sich aus Studierenden verschiedener Fakultäten und Studiengänge zusammen: Welche Zielgruppen werden angesprochen? Wie wird deren fachliche Expertise aktiviert oder erweitert?
- Das didaktische Konzept (Umfeld) ist für interdisziplinäre Lehrveranstaltungen geeignet: Werden die heterogenen Teilnahmevoraussetzung der verschiedenen Zielgruppenwird bei der Planung der Lehrveranstaltung berücksichtigt? Wie wird eine gemeinsame Basis aus Wissen und Kompetenzen hergestellt? Werden Zusatzangebote eingeplant, um punktuelle Defizite auszugleichen?
In der Regel können nicht in jeder interdisziplinären Lehrveranstaltung alle vier Dimensionen vollständig ausformuliert werden. Im »fächerübergreifenden Ansatz« definieren Sie den Fokus, den Sie mit Ihrem »Bauhaus.Modul« im Spannungsfeld der Dimensionen »Thema«, »Lehrende«, »Lernende« und »didaktisches Konzept« setzen möchten.
Unter "Lernergebnisse und Kompetenzerwerb" erläutern Sie aus Sicht der Studierenden, was sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls wissen and können. Das Setzen angemessener und kompetenzorientierter Lernziele ist die Basis, um Lehre lernendenzentriert und fokussiert zu planen.
Lernziele folgen einer Taxonomie (nach: Bloom) aus aufeinander aufbauenden Stufen:
- Erinnern
- Verstehen
- Anwenden
- Analysieren
- Beurteilen
- Erschaffen
Lernziele sind immer auf das Niveau der Studierenden abgestimmt: Auf Bachelor-Niveau sollten (mindestens) die ersten drei Taxonomiestufen (Erinnern, Verstehen, Anwenden) adressiert werden. Auf Master-Niveau sollten die oberen Taxonomiestufen (Analysieren, Beurteilen, Erschaffen) adressiert werden.
Die Formulierung von Lernzielen folgt klaren Regeln:
- ein Satz je Lernziel: "Die Teilnehmenden kennen die Regeln zur Definition kompetenzorientierter Lernzeile." (Taxonomiestufe 1: Erinnern)
- ein Verb je Lernziel plus Kontext: „Die Teilnehmenden können kompetenzorientierte Lernziele für ihr Modul formulieren." (Taxonomiestufe 6: Erschaffen)
- Lernziele müssen erreichbar sein: In einem 3-ECTS-Seminar stehen beispielsweise 90 Stunden zur Verfügung um alle Lernziele zu erreichen.
- Lernziele müssen festellbar und messbar sein: Das gewählte Prüfungsformat muss geeignet sein, um das Erreichen jedes Lernziels überprüfen zu können.
Die »Didaktische Konzept« bezeichnet den methodisch-daktischen Ansatz, mit dem die formulierten Lernziele erreicht und der Kompetenzerwerb abgesichert werden. Die Lehr- und Lernmethoden werden abgestimmt auf den Gegenstand der Lehrveranstaltung, die Zielgruppe, die Lernziele und die Prüfungsformate.
Das »Didaktische Konzept« verbindet verschiedene Aspekte verbinden:
- Modultypen: Vorlesung, Seminar, Workshop, Exkursion, …
- Formate: Präsenzlehre, Online-Lehre, hybride Lehre, Blended Learning, Inverted Classroom, Selbstgesteuertes Lernen, …
- Methoden: Plenum, Diskussionrunden, Input-Vorträge, Peer-Review, Projektarbeit, …
Ein gutes »Didaktische Konzept« zeichnet sich dadurch aus, dass diese Schlagworte in einen kohärenten Plan übersetzt werden, mit dem das Erreichen der kompetenzorientierten Lernziele und eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme abgesichert werden.
Die »Prüfungsleistung« ergibt sich aus dem »Didaktischen Konzept« und der Frage, wie die formulierten Lernergebnisse und der Kompetenzerwerb festgestellt werden können. Da Lernergebnisse und Kompetenzerwerb nach Studienniveau (Bachelor, Master) ausdifferenziert sein müssen, muss auch die Prüfungsleistung ausdifferenziert sein.
So lässt sich etwa das Erreichen von Lernzielen den unteren Taxonomiestufen (Merken, Verstehen, Anwenden) gut durch Multiple-Choice-Tests oder Klausuren prüfen, während diese Prüfungsoformate für die oberen Taxonomiestufen (Analysieren, Beurteilen, Erstellen) gänzlich ungeeignet sind. Dafür sind Essays, Entwurfsprojekte oder Simulationen deutlich besser geeignet.
Überlegen Sie sich also, welches Lernziel und welchen Komptenzerwerb man mit welcher Prüfungsform festellen kann und wie entsprechende Kriterien für die verscheidneen Studienniveaus lauten könnten.
Die »Bauhaus.Module« leben von den Ideen und dem Engagement der akademischen Lehrenden sowie der Studierenden, die mit ihren Themen das interdisziplinäre Lehrangebot mitgestalten möchten. Folglich setzt sich das Lehrangebot jedes Semester neu zusammen.
Gleichzeitig geht aus den Rückmeldungen von Lehrenden und Studierenden hervor, dass es Themen und Themenkomplexe gibt, die von fortdauerndem Interesse sind und mit größerer Zuverlässigkeit angeboten und behandelt werden sollten. Identifiziert wurden vier »thematischen Schwerpunkte« von wiederkehrendem Interesse:
- Der Schwerpunkt»Social Transformation«behandelt Themen wie »Demokratie«, »Klimagerechtigkeit«, »Dekolonialisierung«, »Feminismus« oder »Antirassismus«.
- Der Schwerpunkt»Critical Ecologies«umfasst Themen wie »Klimawandel« und »Ressourcenverteilung«, »Nachhaltigkeit« oder »Zukunft der Mobilität«.
- Der Schwerpunkt »Radical Curiosity« diskutiert Ansätzen, die bestehende Denk- und Handlungsmuster hinterfragen und Szenarien einer lebenswerten Zukunft entwerfen.
- Der Schwerpunkt »Co-creative Technologies« fokussiert Themen an der Schnittstelle von Mensch, Maschine und Umwelt, digitale Transformation der Gesellschaft, Artificial Intelligence oder Augmented Reality.
- Diese »thematischen Schwerpunkte« dienen der Orientierung, nicht der Einschränkung ihrer Kreativität. Sollte für Ihre Lehridee »keine Zuordnung möglich« sein, resultieren daraus keine Nachteile für Ihren Antrag.
Studierende, die ein studentisches „Bauhaus.Moduls“ anbieten und durchführen möchten, erhalten eine Anstellung als studentische Assistenzen an der Mentoring-Professur. Die zugehörigen Kosten werden im Antragsformular unter „Finanzplanung“ und „Personalkosten für studentische Lehrende/Assistenzen“ beantragt.
Die Anzahl der beantragten Stunden richtet sich nach der „Größe“ der Lehrveranstaltung, also nach den angebotenen Leistungspunkten (ECTS). Die Anzahl der beteiligten studentischen Lehrenden findet keine Berücksichtigung. Zudem gelten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen einerseits und Doktorand*innen bzw. PhD-Studierenden andererseits.
Studierende in Bachelorstudiengängen: 1 ECTS = max. 20 Stunden à 13,50 € (brutto)
Studierende in Masterstudiengängen: 1 ECTS = max. 20 Stunden à 14,50 € (brutto)
3 ECTS = max. 60 Stunden = max. 810,00 € oder 870,00 € (brutto)
6 ECTS = max. 120 Stunden = max. 1.620,00 € oder 1.740,00 € (brutto).
Doktorand*innen und PhD-Studierende: 1 ECTS = max. 10 Stunden à 35,00€ (brutto)
3 ECTS = max. 30 Stunden = max. 1050,00 € (brutto)
6 ECTS = max. 60 Stunden = max. 2100,00 € (brutto)
Grundlage: Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen (Stand: 16.12.2020)
Gastvorlesungen/Gastübungen und Lehraufträge werden unterschieden nach dem Umfang der Leistungen, die die externen Referent*innen erbringen.
Gastvorlesungen/Gastübungen umfassen in der Regel einen zusammenhängenden Einzelbeitrag: einen Vortrag oder Input, die Gestaltung einer Lehreinheit (i.d.R. 90min) bis hin zu einem zweitägigen Workshop.
Für Gastvorlesungen/Gastübungen braucht es
- die »Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung« (G-001) (Link: de/en) und
- die »Kontrollmitteilung« (K-003) (Link: de/en).
Die »Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung« (G-001) wird zwei Mal unterzeichnet: Bevor der Beitrag geleistet wird, unterzeichnen »Auftraggeber« (Mentor*in/Professor*in/Mitarbeiter*in) und »Auftragnehmer« (externe*r Referent*in) die Vereinbarung. Nachdem der Beitrag geleistet wurde, bestätigt der »Fachvorgesetzte« (i.d.R. Mentor*in/Professor*in) die ordnungsgemäße Durchführung der Gastvorlesung/Gastübung). Erst nach dem die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt wurde, kann die Vereinbarung zur Abrechnung (an Anja Gehrcken) weitergegeben werden — zusammen mit der vom Auftragnehmer ausgefüllten Kontrollmitteilung.
Alle Unterschriften sind handschriftlich zu leisten, die Unterlagen können als Hardcopy oder Scan eingereicht werden.
Lehraufträge erstrecken sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, beispielsweise über mehrere Veranstaltungseinheiten oder maximal über ein ganzes Semester.
Lehraufträge umfassen also einen umfangreichen Beitrag der externen Referent*innen. Für die Abrechnung braucht es
- die »Erteilung eines vergüten Lehrauftrags« (L-002) (Link: de/en),
- das »Datenblatt für die Lehrauftragserteilung« (L-005) (Link: de/en),
- das »Prüfschema zum Lehrauftrag« (L-004) (Link: de/en),
- die »Abrechnung eines Lehrauftrags« (L-001) und
- die »Kontrollmitteilung« (K-003) (Link: de/en).
Die »Erteilung« (L-002), das »Datenblatt« (L-005) und das »Prüfschema« (L-004) müssen ausgefüllt und unterzeichnet werden, bevor der Lehrauftrag angetreten wird. Nach Ende des Lehrauftrags werden die drei Formulare zusammen mit der »Abrechnung« (L-001) und der »Kontrollmitteilung« (K-003) zur Abrechnung (an Anja Gehrcken) weitergegeben.
Alle Unterschriften sind handschriftlich zu leisten, die Unterlagen können als Hardcopy oder Scan eingereicht werden.
Gastvorlesungen/Gastübungen und Lehraufträge werden unterschieden nach dem Umfang der Leistungen, die die externen Referent*innen erbringen.
GASTVORLESUNGEN/GASTÜBUNGEN umfassen in der Regel einen zusammenhängenden Einzelbeitrag: einen Vortrag oder Input, die Gestaltung einer Lehreinheit (i.d.R. 90min) bis hin zu einem zweitägigen Workshop.
Wichtig: Bei der Kalkulation von Gastvorlesungen/Gastübungen wird nur die tatsächliche Präsenzzeit (analog/hybrid/online) zugrunde gelegt, jedoch nicht die Vor- oder Nachbereitungszeit. Bei der Kalkulation ist entsprechend die Dauer des Beitrags in Akademischen Einheiten (à 45min) anzugeben.
Die Höhe des Honorars ist der Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen (Stand: 16.12.2020) geregelt und richtet sich nach dem akademischen Abschluss der externen Referent*innen:
min. 25€/Stunde mit einem Bachelor/Master/Diplom-Abschluss,
min. 35€/Stunde mit Promotion,
min. 43€/Stunde mit Habilitation oder vergleichbarer Qualifikation, oder
bis 60€/Stunde in besonderen Fällen.
Beispiel 1: 60 Minuten Vortrag plus 30 Minuten Diskussion mit einer habilitierten Person:
= 2 Akademische Einheiten à 45 min à 43,00 €
= 86,00 € Vergütung
Beispiel 2: Zweitägiger Workshop mit je 6 Stunden mit einer Person mit Masterabschluss:
= 2 Tage à 8 Akademische Einheiten à 45min (= 6 Zeitstunden) à 25,00 €
= 400,00 € Vergütung
LEHRAUFTRÄGE erstrecken sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, beispielsweise über mehrere Veranstaltungseinheiten oder maximal über ein ganzes Semester.
Wichtig: Bei der Kalkulation von Gastvorlesungen/Gastübungen wird nur die tatsächliche Präsenzzeit (analog/hybrid/online) zugrunde gelegt, jedoch nicht die Vor- oder Nachbereitungszeit. Bei der Kalkulation ist entsprechend die Dauer des Beitrags in Akademischen Einheiten (à 45min) anzugeben.
Die Höhe des Honorars ist der Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen (Stand: 16.12.2020) geregelt und richtet sich nach dem akademischen Abschluss der externen Referent*innen:
min. 25€/Stunde mit einem Bachelor/Master/Diplom-Abschluss,
min. 35€/Stunde mit Promotion,
min. 43€/Stunde mit Habilitation oder vergleichbarer Qualifikation, oder
bis 60€/Stunde in besonderen Fällen.
Beispiel: Lehrauftrag über ein gesamtes Semester (3 ECTS) für eine promovierte Person:
3 ECTS = 15 Wochen à 90 Minuten = 2 akademische Einheiten à 45 Minuten
= 60 Stunden à 35€
= 1.050 € Vergütung
Einen Lehrauftrag für ein gesamte Lehrveranstaltung mit 3 ECTS kann für eine*n promovierte*n Lehrbeauftragte*n einen Umfang von 1.050€ haben.
In machen Fällen reisen externe Referent*innen nach Weimar, um ihren Beitrag im Rahmen einer Gastvorlesung/Gastübung oder eines Lehrauftrags zu erbringen. Dafür können in begründeten Fällen Reise- und Übernachtungskosten beantragt werden.
Wichtig: Reise- und Übernachtungskosten werden nicht pauschal ausgezahlt. Nach Abschluss der Reise und nach Vollendung der Gastvorlesung/Gastübung oder des Lehrauftrags werden ausschließlich die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Falls sie über der beantragten Summe liegen, wird nur die beantragte Summe ausgezahlt; höhere Kosten werden nicht übernommen.
Bei der Kalkulation von Reisekosten gibt es einige Vorgaben:
- Bahn/Bus: 2. Klasse
- Flug: Economy Class
- Auto: 0,30 € / Kilometer
Grundsätzlich handelt es sich bei der Kalkulation der Reisekosten also um eine Schätzung. Recherchieren sie beispielsweise die durchschnittlichen Kosten einer Zugfahrt und lassen Sie diese Summe in Ihren Antrag einfließen.
Bei der Kalkulation von Unterbringungskosten richtet sich nach dem Städtekatalog des Thüringer Reisekostengesetzes (Stand: 01.03.2020). Für eine Übernachtung in Weimar dürfen die Kosten max. 80,00 €/Nacht betragen.
Für die Kalkulation eines Frühstücks gibt es keine verbindliche Regelung und die Preise variieren je nach Unterkunft. Unser Tipp: Sollten das Frühstück im Zimmerpreis nicht enthalten sein, kalkulieren Sie ca. 15 bis 20 € pro Frühstück und achten Sie bei der Abrechnung darauf, dass Übernachtungs- und Frühstückskosten zusammen auf der Hotel-Rechnung stehen.
Über die Auswahl der »Studentischen Bauhaus.Module« und deren Förderung entscheidet ein vom Präsidium eingesetztes Vergabegremium unter Leitung des Vizepräsidenten für Studium und Lehre. Die vier Fakultäten haben dazu je eine*n Vertreter*in aus den Statusgruppen der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der Professor*innen benannt.
Studierende | Akademische/Künstlerische Mitarbeiter*innen | Professor*innen | |
A&U | Jenny Oltmann Vertretung: Malin Wandel | Nicolas Goez Vertretung: Sabine Zierold | Frank Eckardt Vertretung: Andreas Garkisch |
B&U | vakant | Alexander Flohr | Christian Koch |
K&G | vakant | Pio Rahner | Markus Weisbeck |
M | Salma Virág Pethö-Zayed | Lorenzo Gineprini | Andreas Jakoby Vertretung: Angelika Seppi |
Sobald die Vergabekommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens entschieden hat, erhalten Sie eine entsprechende Information von der Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots«. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, beginnt für Sie eine intensive Vorbereitungsphase:
1. Vorbereitung des Eintrags für das Veranstaltungsverzeichnis bison.
Sie können nun die Veranstaltungsplanung präzisieren. Für die Erstellung des Antrags haben Sie ihre Lehridee bereits skizziert und vorstrukturiert; nun geht es um darum, diese Ideen zu konkretisieren und zu finalisieren: Setzen Sie sich mit Ihren Mentor*innen in Verbindung und stellen Sie alle Informationen zusammen, die Sie für einen aussagekräftigen bison-Eintrag benötigen.
Diese Informationen fragen wir in einem weiteren Online-Formular ab. Die Struktur ähnelt dem Aufbau des Antragsformulars, sodass Sie auf diesen Vorarbeiten aufbauen können. Die Deadline zur Übermittlung aller Informationen zur Erstellung des bison-Eintrags endet in der Regel sieben Wochen vor Semiesterbeginn, also bis Mitte August für das darauffolgende Wintersemester und bis Mitte Februar für das darauffolgende Sommersemester. Die genauen Daten können Sie der Zeitleiste (rechte Spalte) entnehmen.
Beim Blick in das Antragsformular fällt auf, dass eine ganze Reihe von Veranstaltungsarten gibt, zwischen denen Sie wählen können. Manche von ihnen — etwa Seminar und Vorlesungen — existieren in allen Fakultäten und Studiengängen. Andere Veranstaltungsarten gibt es nur an einzelnen Fakultäten, etwa Fachmodule, Integrierte Vorlesungen oder Studienmodule.
In der Wahl der Veranstaltungsart sind Sie nicht so frei, wie es auf dem ersten Blick scheint.
Entscheidend ist natürlich zunächst das Format Ihres didaktischen Settings für die Wahl der Veranstaltungsart — ein Seminar unterscheidet sich grundlegend von einer Vorlesung.
Darüberhinaus besteht ein Zusammenhang zwischen den zu erwerbenden Leistungspunkten (ECTS) und der Veranstaltungsart: In einem Workshop kann man 2 ECTS erwerben, ein Studienmodul umfasst immer 6 ECTS. Eine Übersicht zu den gängigen Veranstaltungsarten und den zugehörigen Leistungspunkten finden Sie unten.
Es gibt aber auch einen Zusammenhang zwischen Ihrer Mentoring-Professur und der Veranstaltungsart Ihres »studentischen Bauhaus.Moduls«: So kann eine künstlerisch-gestaltende Professur der Fakultät Kunst und Gestaltung ausschließlich »Fachmodule« anbieten, während »Wissenschaftliche Module« nur aus dem Kreis der Wissenschaftlichen Lehrgebiete der Fakultät angeboten werden dürfen.
Klären Sie also im Vorfeld der Antragstellung:
- Welches didaktische Setting soll ihr »studentisches Bauhaus.Modul« haben?
- Welchen Leistungsumfang soll die Veranstaltung haben?
- Welche Veranstaltungsarten darf Ihre Mentoring-Professur anbieten?
»Studentische Bauhaus.Module« sollten in der Regeln einen Umfang von höchstens 6 Credits (ECTS) haben.
Der Leistungsumfang einer jeden Lehrveranstaltung richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, den die Teilnehmenden zur Erreichung der Lernziele aufwänden — dazu zählt nicht nur »Präsenzstudium« (also die Teilnahme an den einzelnen Sitzungen — analog, hybrid, digital) sondern auch das »Selbststudium« (also die Nachbereitung sowie die Erbringung des finalen Leistungsnachweises, etwa in Form einer Klausur, einer Hausarbeit oder einer künstlerischen Arbeiten.
Bei der Einführung des »European Credit Transfer and Accumulation System« (ECTS) ist die Arbeitsleistung (»Arbeitsbelastung«) für einen Leistungspunkt (Credit) mit 25 bis 30 Zeitstunden festgelegt worden.
Beispiel: Für eine Vorlesung mit 3 ECTS wird eine Arbeitsleistung zwischen 75 und 90 Stunden angenommen: Auf das Präsenzstudium entfallen davon etwa 22,5 Stunden (also die Teilnehme an 15 Vorlesungsterminen zu je 1,5 Stunden) und auf das Selbststudium etwa 67,5 Stunden (also die Nachbereitung der Vorlesungen und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung).
Mit der Definition des Leistungsumfangs ist auch eine Erwartung an die Lehrleistung verbunden: Die Lehrleistung wird in Semesterwochenstunden (SWS) bemessen und umfasst jeweils eine Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten.
Beispiel: Bei einem Seminar mit 3 ECTS wird erwartet, dass Sie als Studentische Lehrende während der gesamten Vorlesungszeit (ca. 15 Wochen) wöchentlich 1,5 Stunden in der Lehrveranstaltung präsent sind. Das entspricht einer Lehrleistung von 2 SWS, also 2 × 45min. Bei 6 ECTS sind dies bereits 3 Stunden pro Woche, also 4 SWS à 45min.
Abschließend muss berücksichtigt werden, dass für die jeweilige Veranstaltungsarten eine spezifische Anzahl von ECTS vordefiniert ist. Diese Definitionen können zwischen Studien- und Prüfungsordnungen der verschiedenen Fakultäten und Studiengänge jedoch abweichen.
Beispiel: Ein »Workshop« hat in der Regel einen Umfang von 2 ECTS, während eine »Vorlesung« mit 3 ECTS absolviert wird. Eine »Integrierte Vorlesung« an der Fakultät Bauingenieurwesen hat einen Leistungsumfang von 6 ECTS, da sie sich aus einer Vorlesung (3 ECTS) und einer zugehörigen Übung (3 ECTS) zusammensetzt. Andere Format wie etwa das »Fachmodul« (6 ECTS) oder das »Wissenschaftliche Module« (6 ECTS) existieren ausschließlich an der Fakultät Kunst und Gestaltung, während das »Studienmodul« nur an der Fakultät Medien vorgesehen ist.
Credits | für Lehrende | für Studierende |
2 ECTS z.B. Workshops | 1,3 SWS = 1,3 SWS = 1,3 UE (45min) × 15 Wochen = 17 Stunden/Semester | 2 ECTS à 30 Stunden = 60 Stunden/Semester |
3 ECTS z.B. Seminar, Vorlesung, Tutorium, Übung | 2 SWS = 2 SWS = 2 UE (45min) × 15 Wochen = 22,5 Stunden/Semester | 3 ECTS à 30 Stunden = 90 Stunden/Semester |
6 ECTS z.B. Seminar, Integrierte Vorlesung, Studienmodul, Fachmodul, Wissenschafltiches Modul, etc. | 4 SWS = 4 SWS = 4 UE (45min) × 15 Wochen = 45 Stunden/Semester | 6 ECTS à 30 Stunden = 180 Stunden/Semester |
Die Festlegung der Leistungspunkte richtet sich also danach,
a) welche Arbeitsbelastung Sie von den Teilnehmenden für das Erreichen der Lernziele erwarten.
b) welche Kapazitäten Sie selbst für die Lehrleistung (also die Durchführung des Präsenzstudiums) haben und
c) nach dem vordefinierten Leistungsumfang (Modulgrößen) für bestimmte Veranstaltungsarten.
All dies hat Auswirkungen darauf, ob und wie Ihr »studentisches Bauhaus.Modul« über Fakultäts- und Studiengangsgrenzen hinweg angerechnet werden kann. Die wenigsten Probleme gibt es bei Veranstaltungen mit einem Umfang von 6 ECTS (also mit Seminaren, Fachmodulen, Wissenschaftlichen Modulen, Studienmodulen). Kleinere Formate mit 2 ECTS (Workshops) oder 3 ECTS (Übungen, Tutorien, Seminare) können in der Regel problemlos im Wahlbereich angerechnet werden, soweit vorhanden.
Halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihren Mentor*innen: Ihre Erfahrungen können Ihnen bei der Wahl des geeigneten Leistungsumfangs für Ihr »studentisches Bauhaus.Module« hilfreich sein.
Die »Studentischen Bauhaus.Module« sind als interdisziplinäre Lehrveranstaltungen konzipiert und sollen sich an Studierende verschiederer Fakultäten und Studiengänge, aber auch verschiedener Studienniveaus (Bachelor, Master, Promotion) richten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Anspruch so niedrig sein muss, dass alle Interessierten ohne Vorkenntnisse teilnehmen können. Für eine gelingende interdisziplinäre Lehrveranstaltung kann es durchaus dienlich sein, Teilnahmevoraussetzungen zu formulieren.
Denkbar ist etwa
- die Aufforderung zur Übersendung eines Motivionsschreibens oder eines Portfolios,
- die Benennung von Vorwissen oder Kompetenzen oder
- die Beschränkung auf ausgewählte Fakultäten, Studiengänge und Studienniveaus.
Wenn Sie ein zusätzliches Auswahlverfahren (Motivationsschreiben, Portfolio, …) durchführen wollen, formulieren Sie klar und verständlich
- welche Unterlagen die Studiernden übersenden sollen,
- an wen diese Unterlagen verschickt werden sollen und
- bis wann sie eingegangen sein sollen.
In der Regel haben Sie eine ganz konkrete Idee davon, welche Themen oder Fragestellungen Sie mit Ihren Kommiliton:innen im Rahmen eines »Studentischen Bauhaus.Moduls« bearbeiten möchten. Unter »Gegenstand der Lehrveranstaltung« können Sie diese ausformulieren.
Wichtig: Die Zeichenzahl ist begrenzt; achten Sie also auf Präzision und Klarheit.
Die »Bauhaus.Module« sind Teil des »Interdisziplinären Lehrangebots«. Ein besonderer Folus liegt daher auf der interdisziplinären Ausrichtung der Lehrveranstaltung, also dem »fächerübergreifenden Ansatz«.
Unser Verständnis eines »interdisziplinären« oder »fächerübergreifenden Ansatzes« basiert auf dem didaktischen Modell des »Lehr-Lern-Dreiecks« und hat insgesamt vier Komponenten, die ineinander verschränkt sind:
- Das Thema ist von fächerübergreifender Relevanz: Spricht das Thema Studierende verschiedener Fakultäten und Studiengänge an? Wie profitieren unterschiedliche Zielgruppen von der Bearbeitung des Themas oder der Fragestellung? Welcher Mehrwert ergibt sich aus der Zusammarbeit von Studierenden verschiedener Fakultäten und Studiengänge für die Fragestellung?
- Die Lehrenden bilden ein interdisziplinär zusammengesetztes Team: Kommen die Lehrenden aus verschiedenen Fakultäten? Bringen sie unterschiedliche fachliche Perspektiven in die Lehrveranstaltung ein?
- Die Gruppe der Teilnehmenden setzt sich aus Studierenden verschiedener Fakultäten und Studiengänge zusammen: Welche Zielgruppen werden angesprochen? Wie wird deren fachliche Expertise aktiviert oder erweitert?
- Das didaktische Konzept (Umfeld) ist für interdisziplinäre Lehrveranstaltungen geeignet: Werden die heterogenen Teilnahmevoraussetzung der verschiedenen Zielgruppenwird bei der Planung der Lehrveranstaltung berücksichtigt? Wie wird eine gemeinsame Basis aus Wissen und Kompetenzen hergestellt? Werden Zusatzangebote eingeplant, um punktuelle Defizite auszugleichen?
In der Regel können nicht in jeder interdisziplinären Lehrveranstaltung alle vier Dimensionen vollständig ausformuliert werden. Im »fächerübergreifenden Ansatz« definieren Sie den Fokus, den Sie mit Ihrem »Bauhaus.Modul« im Spannungsfeld der Dimensionen »Thema«, »Lehrende«, »Lernende« und »didaktisches Konzept« setzen möchten.
Unter "Lernergebnisse und Kompetenzerwerb" erläutern Sie aus Sicht der Studierenden, was sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls wissen and können. Das Setzen angemessener und kompetenzorientierter Lernziele ist die Basis, um Lehre lernendenzentriert und fokussiert zu planen.
Lernziele folgen einer Taxonomie (nach: Bloom) aus aufeinander aufbauenden Stufen:
- Erinnern
- Verstehen
- Anwenden
- Analysieren
- Beurteilen
- Erschaffen
Lernziele sind immer auf das Niveau der Studierenden abgestimmt: Auf Bachelor-Niveau sollten (mindestens) die ersten drei Taxonomiestufen (Erinnern, Verstehen, Anwenden) adressiert werden. Auf Master-Niveau sollten die oberen Taxonomiestufen (Analysieren, Beurteilen, Erschaffen) adressiert werden.
Die Formulierung von Lernzielen folgt klaren Regeln:
- ein Satz je Lernziel: "Die Teilnehmenden kennen die Regeln zur Definition kompetenzorientierter Lernzeile." (Taxonomiestufe 1: Erinnern)
- ein Verb je Lernziel plus Kontext: „Die Teilnehmenden können kompetenzorientierte Lernziele für ihr Modul formulieren." (Taxonomiestufe 6: Erschaffen)
- Lernziele müssen erreichbar sein: In einem 3-ECTS-Seminar stehen beispielsweise 90 Stunden zur Verfügung um alle Lernziele zu erreichen.
- Lernziele müssen festellbar und messbar sein: Das gewählte Prüfungsformat muss geeignet sein, um das Erreichen jedes Lernziels überprüfen zu können.
Die »Didaktische Konzept« bezeichnet den methodisch-daktischen Ansatz, mit dem die formulierten Lernziele erreicht und der Kompetenzerwerb abgesichert werden. Die Lehr- und Lernmethoden werden abgestimmt auf den Gegenstand der Lehrveranstaltung, die Zielgruppe, die Lernziele und die Prüfungsformate.
Das »Didaktische Konzept« verbindet verschiedene Aspekte verbinden:
- Modultypen: Vorlesung, Seminar, Workshop, Exkursion, …
- Formate: Präsenzlehre, Online-Lehre, hybride Lehre, Blended Learning, Inverted Classroom, Selbstgesteuertes Lernen, …
- Methoden: Plenum, Diskussionrunden, Input-Vorträge, Peer-Review, Projektarbeit, …
Ein gutes »Didaktische Konzept« zeichnet sich dadurch aus, dass diese Schlagworte in einen kohärenten Plan übersetzt werden, mit dem das Erreichen der kompetenzorientierten Lernziele und eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme abgesichert werden.
Die »Prüfungsleistung« ergibt sich aus dem »Didaktischen Konzept« und der Frage, wie die formulierten Lernergebnisse und der Kompetenzerwerb festgestellt werden können. Da Lernergebnisse und Kompetenzerwerb nach Studienniveau (Bachelor, Master) ausdifferenziert sein müssen, muss auch die Prüfungsleistung ausdifferenziert sein.
So lässt sich etwa das Erreichen von Lernzielen den unteren Taxonomiestufen (Merken, Verstehen, Anwenden) gut durch Multiple-Choice-Tests oder Klausuren prüfen, während diese Prüfungsoformate für die oberen Taxonomiestufen (Analysieren, Beurteilen, Erstellen) gänzlich ungeeignet sind. Dafür sind Essays, Entwurfsprojekte oder Simulationen deutlich besser geeignet.
Überlegen Sie sich also, welches Lernziel und welchen Komptenzerwerb man mit welcher Prüfungsform festellen kann und wie entsprechende Kriterien für die verscheidneen Studienniveaus lauten könnten.
2. Ausfertigung der Anstellungsverträge
Im Zuge der Antragstellung haben Sie in der Regel auch eine Vergütung für Ihre Engagement als Studentische Lehrende beantragt. Die Anzahl der bewilligten Stunden richtet sich nach der »Größe“ der Lehrveranstaltung, also nach den angebotenen Leistungspunkten (ECTS). Die Anzahl der beteiligten studentischen Lehrenden findet keine Berücksichtigung.
Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen erhalten eine Anstellung als Studentische oder Wissenschaftliche Assistenzen an der Mentoring-Professur.
Doktorand*innen und PhD-Studierende schließen eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung
Studierende, die ein »Studentisches Bauhaus.Modul« anbieten und durchführen möchten, erhalten eine Anstellung an der Mentoring-Professur.
Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen werden als »Studentische« oder »Wissenschaftliche Assistenzen« angestellt. Im Gegensatz schließen Doktorand*innen und PhD-Studierende eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung (nächster Abschnitt).
Die zugehörigen Kosten wurden im Antragsformular unter »Finanzplanung« und »Personalkosten für studentische Lehrende/Assistenzen« beantragt. Die bewilligten Kosten entnehmen Sie der Förderinformation. Die Anzahl der beantragten Stunden richtet sich nach der »Größe« der Lehrveranstaltung, also nach den angebotenen Leistungspunkten (ECTS). Die Anzahl der beteiligten studentischen Lehrenden findet keine Berücksichtigung.
Alle Informationen zum Abschluss eines Vertrags finden Sie auf der Website des Dezernats Personal für Studentische und Wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte).
Studierende, die ein »Studentisches Bauhaus.Modul« anbieten und durchführen möchten, erhalten ein Engagement an der Mentoring-Professur.
Doktorand*innen und PhD-Studierende schließen eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung mit der Mentoring-Professur. Im Gegensatz dazu werden Bachelor- und Masterstudiengängen als »Studentische« oder »Wissenschaftliche Assistenzen« angestellt (vorheriger Abschnitt).
Die zugehörigen Kosten wurden im Antragsformular unter »Finanzplanung« und »Personalkosten für studentische Lehrende/Assistenzen« beantragt. Die bewilligten Kosten entnehmen Sie der Förderinformation. Die Anzahl der beantragten Stunden richtet sich nach der »Größe« der Lehrveranstaltung, also nach den angebotenen Leistungspunkten (ECTS). Die Anzahl der beteiligten studentischen Lehrenden findet keine Berücksichtigung.
Sie benötigen zwei Formulare:
- G-001 Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung: Dieses Formular wird von Ihnen ausgefüllt und zwei Mal von Ihrer Mentorin oder Ihrem Mentor unterzeichnet; einmal vor Beginn der Lehrveranstaltung und einmal nach Abschluss der Lehrveranstaltung am Semesterende.
- K-003 Kontrollmitteilung: In diesem Formular geben Sie den oberen Abschnitt Ihre persönlichen Daten zur Kontrolle durch das Finanzamt an.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung geben Sie beide Formular zusammen an Anja Gehrcken (Universitätsentwicklung: Controlling) damit sie die Auszahlung der Vergütung veranlassen kann.
Schritt 1
Laden Sie sich das Formular G-001 Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung vor Semesterbeginn herunter.
Schritt 2
Das Formular hat vier Abschnitte. Im Muster (siehe unten) sind alle Eintragungen,
- blau markiert, die Sie als Doktorand*innen oder PhD-ausfüllen müssen und
- rot markiert, die Ihre Mentor*innen ausfüllen müssen.
Tragen Sie in den Abschnitten 1, 2 und 4 die Informationen ein, über die Sie verfügen:
- Abschnitt 1: Auftraggber und Auftraggnehmer
- Auftraggeber: Name und Vorname ihres Mentors oder Ihrer Mentorin
- Auftragnehmer: Ihre persönlichen Daten sowie Bankverbindung
- Abschnitt 2: Details zur Lehrveranstaltung
- "Gastübung" ankreuzen
- "am": bleibt frei
- Vergütung: "Stunden" bleibt frei, "Stundensatz" bleibt frei, "Vergütung" entnehmen Sie dem Förderbescheid
- Datum und Unterschrift: Sie unterschreiben vor Beginn der Lehrveranstaltung als Auftragnehmer*in
- Abschnitt 4: Mittelverantwortliche
- Unter "Verwendungszweck" tragen Sie die Fördernummer aus Ihrem Förderbescheid ein.
Schritt 3
Geben Sie das ausgedruckte und von Ihnen unterzeichnete Formular vor Beginn der Lehrveranstaltung an Ihre Mentorin oder ihren Mentor zur Unterschrift im Abschnitt 2.
Das unterzeichnete Formular verbleibt in ihrem Besitz bis zum Abschluss der Lehrveranstaltung.
Schritt 4
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung, also zum Ende des Semester, geben Sie das Formular G-001 ein zweites Mal an Ihre Mentorin oder Ihren Mentor um zu bestätigen, dass die "Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt" wurde.
Schritt 5
Nachdem Ihre Mentorin oder Ihre Mentor die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltung am Semesterende bestätigt hat, geben Sie das Formular zusammen mit der Kontrollmitteilung K-003 an Anja Gehrcken (Universitätsentwicklung: Controlling) damit sie die Auszahlung der Vergütung veranlassen kann.
3. Didaktisches Training
Zur Vorbereitung auf Ihre Rolle als Studentische Lehrende melden wir Sie im Moodle-Kursraum »Bauhaus Module — Studentische Lehrende« an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich auszutauschen und zu vernetzen; Sie finden Materialen zu Moodle und alle Informationen zum Didaktischen Training.
Das Didaktische Training ist verpflichtend für alle Personen, die ein »Studentisches Bauhaus.Modul« konzipieren und durchführen möchten. Es findet in der Regel kurz vor Semesterbeginn statt, also im September für das darauffolgende Wintersemester und im März für das darauffolgende Sommersemester. Die genauen Daten können Sie der Zeitleiste (rechte Spalte) entnehmen.
Im Didaktischen Training erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise für die Planung und Durchführung Ihrer Lehrveranstaltung. Es ist Teil des Qualitätsmanagements der »Studentischen Bauhaus.Module« und wird durch die Universitätsentwicklung durchgeführt. Die Förderzusage wird zurückgezogen, falls das Training nicht
absolviert wird.
4. Organisation eines Seminar- oder Kursraums
Für die Durchführung Ihres »Studentischen Bauhaus.Moduls« benötigen Sie in der Regel einen geeigneten Seminar- oder Kursraum. Die Räume für Lehrveranstaltungen werden in der Regel durch die Fakultäten vergeben. Kontaktieren Sie daher rechtzeitig Ihren Mentor oder Ihre Mentorin: Sie kennen die fakultätsspezfischen Abläufe und Ansprechpersonen und unterstützen Sie bei der Reservierung von Räumen. Sobald Sie einen geeigneten Raumg gefunden haben, kann das Sekretariat die Informationen im bison-Eintrag ergänzen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Absicherung der Grundlehre immer Priorität hat gegenüber zusätzlichen Lehrangeboten wie den »Bauhaus.Modulen«.
5. Einrichtung eines Moodle-Kursraums
Für die Durchführung Ihres »Studentischen Bauhaus.Moduls« benötigen Sie in der Regel einen Moodle-Kursraum. Dafür können Sie die Option »Studentische Arbeitsgruppen« nutzen und einen eigenen Kurs anlegen.
- Gehen Sie auf die Moodle-Website.
- Loggen Sie sich ein mit Ihren Anmeldedaten ein.
- Klicken Sie in der rechten Seitenleiste auf das Ausklappmenü »Blöcke« und scrollen Sie nach unten.
- Unter »Kurserstellung« finden Sie die Option »Studentische Arbeitsgruppen« und folgen Sie dem Menü.
Praktische Tipps zur Einrichtung der Lernplattform Moodle finden Sie auf der Website des eLearning-Labors.
6. Organisation der Anmeldung für Ihr »Studentisches Bauhaus.Modul«
»Studentische Bauhaus.Module« unterliegen einheitlichen organisatorischen Regeln, das gilt auch für Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung.
Interessierte Studierende melden sich für ein »Studentisches Bauhaus.Modul« online im Veranstaltungsverzeichnis bison an. Möglich ist dies innerhalb einer Anmeldefrist, die für alle »Bauhaus.Module« einheitlich ist. Sie beginnt in der Regel am 1. Oktober für das Wintersemester und am 1. April für das Sommersemester und dauert zwei Wochen.
Bei Bedarf können Sie das Online-Anmeldeverfahren über das Veranstaltungsverzeichnis bison mit einem zusätzlichen Auswahlverfahren kombinieren (Motivationsschreiben, Portfolio, …).
Anmeldung und Teilnahmeliste
»Bauhaus.Module« unterliegen einheitlichen organisatorischen Regeln, das gilt auch für Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung.
Interessierte Studierende melden sich für ein »Bauhaus.Modul« online im Veranstaltungsverzeichnis bison an. Möglich ist dies innerhalb einer Anmeldefrist, die für alle »Bauhaus.Module« einheitlich ist: Sie beginnt in der Regel am 1. Oktober für das Wintersemester und am 1. April für das Sommersemester und dauert zwei Wochen. Die genauen Daten können Sie der Zeitleiste (rechte Spalte) entnehmen.
Nach Ablauf der Frist erhalten Sie von der Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebot« (Universitätsentwicklung) die Anmeldeliste. Sie enthält die Daten der angemeldeten Studierenden, einschließlich Matrikelnummer, E-Mail-Adresse, Studiengang und gültiger Prüfungsordnung.
Mit diesen Informationen können Sie alle angemeldenten Personen zu Ihrer Auftaktveranstaltung einladen. In der Auftaktveranstaltung stellen Sie Ihr »Bauhaus.Modul« vor, erläutern die Details und klären mit den Anwesenden, wer verbindlich teilnehmen möchte.
Wichtig:
- Weisen Sie die Anwesenden darauf hin, dass es sich um ein »Studentisches Bauhaus.Modul« handelt und dass sie mit Ihrer Fachstudienberatung die Anerkennungsmöglichkeiten klären und ggf. ein Learning Agreement abschließen sollten. Einige Studierende werden das bereits getan haben, andere brauchen dafür noch etwas Zeit.
- Manche Studierende möchten Ihr Modul mit einer Note (1,0–4,0) abschließen, andere benötigen lediglich ein Testat (bestanden/nicht bestanden). Diese Information tragen Sie in der Liste ein.
- Manche Studierende haben eventuell die Online-Anmeldefrist verpasst und haben sich auf anderen Wegen bei Ihnen gemeldet. Diese können Sie in der Liste ergänzen.
- Manche Studierende überlegen es sich kurzfristig anders und melden sich wieder bei Ihnen ab. Diese können sie aus der Liste löschen.
- Möglicherweise haben Sie das Online-Anmeldeverfahren über das Veranstaltungsverzeichnis bison mit einem zusätzlichen Auswahlverfahren kombiniert (Motivationsschreiben, Portfolio, …). Sie können dann jene Personen aus der Liste löschen, die das zusätzliche Verfahren nicht bestanden haben.
Für diesen Klärungsprozess haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit — also bis Mitte November im Wintersemester und Mitte Mai im Sommersemester. Die genauen Fristen teilt Ihnen die Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebot« rechtzeitig mit.
Nach Ablauf dieser vierwöchigen Frist übermitteln Sie die endgültige und verbindliche Teilnahmeliste an die Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots«. Basierend auf diesen Angaben aktualisieren wir den Status der Studierenden im Veranstaltungsverzeichnis bison:
- Die Studierenden, die auf der endgültigen und verbindlichen Teilnahmeliste stehen, werden vom Anmeldestatus »angemeldet« (AN) auf »zugelassen« (ZU) gesetzt.
- Die Studierenden, die nicht auf der endgültigen und verbindlichen Teilnahmeliste stehen, erhalten den Status »storniert« (ST).
- Studierende, die bislang nicht im bison angemeldet waren, werden von uns eingetragen und erhalten den Status »zugelassen« (ZU).
In manchen Fakultäten und Studiengängen ist es üblich, sich nicht für die Lehrveranstaltung sondern erst für die jeweilige Prüfung anzumelden. Eine verbindliche Veranstaltungsanmeldung — aber ggf. auch eine ordnungsgemäße Abmeldung — gestattet es den Lehrenden, den Überblick über die Teilnehmenden zu behalten. Das ist besonders wichtig, wenn die verfügbaren Plätze begrenzt sind, wie etwa in Seminaren, Werk- oder Fachmodulen. Die Studierenden erhalten mit einer verbindlichen Anmeldung und Zulassung die Sicherheit, dass sie an der betreffenden Lehrveranstaltung teilnehmen und auch eine Prüfungsleistung erbringen dürfen.
Im Idealfall setzen sich die Teilnehmenden Ihres »Bauhaus.Moduls« aus Studierenden verschiender Fakultäten und Studiengänge zusammen. Alle Studierende müssen die Anerkennung von Prüfungsleistungen in ihrem Curriculum mit der zuständigen Fachstudienberatung zu Veranstaltungsbeginn klären. Die jeweilige Fachstudienberatung kann in diesem Zusammenhang den Abschluss eines »Learning Agreements« fordern.
Das »Learning Agreement« ist eine schriftliche Vorverabredung zwischen der zuständigen Fachstudienberatung, den Studierenden und den Modulverantwortlichen. In der Regel treten betroffene Studierende an Sie heran, wenn sie Ihre Unterstützung beim Abschluss eines »Learning Agreements« benötigen. Meist benötigen sie lediglich eine Unterschrift; das Dokument verbleibt im Besitz der Studierenden.
Sie können die Studierenden bei der Anerkennung von Leistungen über Studiengangs- und Fakultätsgrenzen hinweg unterstüzten, indem Sie
- zu Semesterbeginn die Studierenden anderer Fakultäten und Studiengänge in Ihrer Lehrveranstaltung darauf hinweisen, dass sie ihre Fachstudienberatungen konsultieren müssen, um die Anerkennung der Leistungen in ihrem Curriculum zu prüfen und ggf. ein »Learning Agreement« abzuschließen, und
- die »Learning Agreements« unterschreiben, wenn betroffene Studierende Sie darum bitten.
Bei »Studentischen Bauhaus.Modulen« werden die »Notenlisten« mit allen Angaben zu den erworbenen Credits sowie zur Note oder zum Testat von den Mentor*innen an die Sekretariate (oder die Eingabeberechtigten der anbietenden Fakultät) übermittelt, damit sie im Prüfungsverwaltungssystem POS verbucht werden können.
Das setzt jedoch voraus, dass sich alle Teilnehmen online für die Prüfung angemeldet habe. Dies ist in einem festgelegten Zeitraum möglich (siehe »Zeitachse« in der rechten Seitenleiste). Mit der ordnungsgemäßen Prüfungsanmeldung wird im Prüfungsverwaltungsystem POS ein Datensatz angelegt, der die Verbuchung von Leistungen möglich macht.
Wenn keine ordnungsgemäße Online-Prüfungsanmeldung erfolgt ist, übermitteln die Mentor*innen die Notenliste an das für Sie zuständige Prüfungsamt. Dort können die Leistungen für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge verbucht werden. Dazu muss die Liste folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Matrikelnummer
- Credits und Note oder Testat
- Angabe des Studiengangs und der zughörigen Prüfungsordnung
Letztere können Sie der Anmeldeliste im bison entnehmen.
Die Anerkennung der Leistungen erfolgt dann in einem separaten Schritt auf Initative der Studierenden und durch das Prüfungsamt, das für sie zuständig ist.
01.09.2024
Freischaltung des Veranstaltungsverzeichnisses bison
01.09.2024
Deadline für den Abschluss der Anstellungsverträge als Studentische Assistenzen an der Mentoring-Professur
03.09.2024
Veröffentlichung der Veranstaltungen auf die Website »Bauhaus.Module«
01.10.–11.10.2024
Veranstaltungsanmeldung für alle »Bauhaus.Module«
14.10.2024
Übermittlung der Anmeldelisten an die Lehrenden der »Bauhaus.Module« durch die Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots«
14.10.–15.11.2024
Finalisierung der verbindliche Teilnahmelisten durch die Lehrende, Rücksprache der Studierenden mit den Fachstudienberatungen und ggf. Abschluss der Learning Agreements
16.12.2024–23.01.2025
Online-Prüfungsanmeldung (obligatorisch) für alle »Bauhaus.Module«
10.02.2025
Beginn der Prüfungszeit
14.10.–20.12.2024
Online-Antragstellung für »Studentische Bauhaus.Module« im Sommersemester 2025
Januar 2025
Sitzung der Vergabekommission und Information an alle Antragsteller:innen
14.02.2025
Deadline für die Übermittlung aller Daten zur Erstellung des bison-Eintrags
01.03.2025
Freischaltung des Veranstaltungsverzeichnisses bison
01.03.2025
Deadline für den Abschluss der Anstellungsverträge als Studentische Assistenzen an der Mentoring-Professur
03.03.2025
Veröffentlichung der Veranstaltungen auf der Website »Bauhaus.Module«
Mitte März 2025
Methodisch-didaktisches Training (obligatorisch) für alle Studentischen Lehrenden der »Bauhaus.Module«
01.04.2025
Beginn des Sommersemesters 2025
Ansprechperson
Ronny Schüler
Koordination Bauhaus.Module
Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 63
E-Mail: bauhaus.module[at]uni-weimar.de