Programm des DAAD zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
Die Bauhaus-Universität Weimar vergibt im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS Stipendien für Auslandsaufenthalte von bis zu 6 Monaten. Die Stipendien richten sich an Studierende, deren Auslandsvorhaben in keinem anderen Förderprogramm (z. B. ERASMUS oder anderes DAAD-Programm) förderbar ist.
Die Bauhaus-Universität Weimar vergibt folgende PROMOS-Stipendien:
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Studierende, die an der Bauhaus-Universität Weimar eingeschrieben sind mit dem Ziel, den entsprechenden Abschluss zu erreichen (keine Austauschstudierende). Für nicht-deutsche Studierende ist eine Förderung für einen Aufenthalt im Heimatland nicht möglich.
Studienaufenthalte an unseren Partneruniversitäten in der Schweiz werden über das Schweizer Mobilitätsprogramm SEMP gefördert. Eine zusätzliche Förderung über das PROMOS-Programm ist nicht möglich.
Auswahl der Stipendiat*innen
Aufgrund des eingeschränkten Budgets für das Projektjahr 2025 ist es leider nicht möglich, allen Bewerber*innen ein Stipendium zu gewähren.
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch eine Auswahlkommission auf Grundlage der Bewertung der Bewerbungsunterlagen anhand der Auswahl- und Bewertungskriterien (siehe unten).
Stipendienhöhen
Die monatlichen Stipendienraten für die einzelnen Länder sind vom DAAD folgendermaßen vorgegeben:
350 Euro | Kanada |
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450 Euro | Albanien, Argentinien, Äthiopien, Australien, Chile, Jordanien, Libanon, Mexiko, Panama, Peru, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Thailand, USA, Usbekistan |
550 Euro | Brasilien, Hongkong, Israel, Japan |
Die Dauer der Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der Bewertung der Bewerber*innen und kann zwischen einem und drei Monaten liegen.
Bewerbungstermine | für PROMOS-Stipendien für das Kalenderjahr 2025: |
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5. Dezember 2024 | für Aufenthalte im ersten Halbjahr (Januar bis Juni 2025) |
5. Mai 2025 | für Aufenthalte im zweiten Halbjahr (Juli bis Dezember 2025) |
Folgende Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in vorgegebener Reihenfolge in einer PDF-Datei an andrea.weber[at]uni-weimar.de:
Sie sind dazu verpflichtet, auch alle anderen Stipendien bzw. Förderungen, für die Sie sich beworben haben bzw. die Sie bereits erhalten, anzugeben.
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