Die Bauhaus-Universität Weimar bietet verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Studium und Lehre an. Folgende Förderungen können zur Konzeption und Umsetzung innovativer Lehr-Lernformate beantragt werden:
Weiterhin finden Sie auf dieser Seite Hinweise zu externen Förderangeboten zu Studium und Lehre.
An der Bauhaus-Universität Weimar möchte wir Lehren, Lernen und Prüfen zukunftsorientiert weiterentwickeln. Dazu tragen nicht allein die kontinuierliche Verbesserung von Studium und Lehre mittels zeitgemäßer Hochschuldidaktik und innovativer Lerntechnologien bei, sondern auch die Entwicklung und Erprobung ungewöhnlicher Lehrideen. Die »Idee« stellt dabei eine experimentelle Vorstufe der »Innovation« dar.
Der Förderfonds »Lehr-Ideen« bietet ein niederschwelliges und offenes Angebot zur Erprobung experimenteller, kompetenzorientierter und interdisziplinärer Ideen im analogen oder digitalen Raum, die ihre Wurzeln in der kritischen Auseinandersetzung mit universitärem Lehren und Lernen haben.
Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt: Oktober bis Dezember für das folgende Sommersemester und April bis Juni für das folgende Wintersemester.
Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: Die Antragsrunde für das Sommersemester 2025 hat begonnen und endet am 20. Dezember 2024.
Mit dem Förderfonds »Lehr-Ideen« unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar die Erprobung experimenteller und interdisziplinärer Lehr- und Lernformen. Im Fokus stehen dabei der Kompetenzerwerb und der Lernerfolg der Studierenden. Der Fonds »Lehr-Ideen« fördert folgende Entwicklungen und Vorhaben an der Bauhaus-Universität Weimar:
Das Fördervolumen beträgt 20.000 Euro pro Semester, die Maximalförderung je Antrag beträgt 2.500 Euro. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können pro Semester mindestens acht Lehrveranstaltungen gefördert werden.
Gefördert werden je Vorhaben
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Förderanträge können von allen hauptamtlich Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, d.h. Professor*innen und akademische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben.
Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:
Die geförderten Projekte werden auf der Microsite für Lehrende bekannt gegeben und dokumentiert. Die Lehrenden verpflichten sich, nach Abschluss der Lehrveranstaltung und der qualitativen Evaluation einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben, der als Portrait der Lehrveranstaltung auf der Microsite veröffentlicht werden und/oder beim Tag des Lehrens und Lernens präsentiert werden kann.
Die Bauhaus-Universität Weimar bietet sowohl vorbereitend als auch begleitend verschiedene Formen der Unterstützung bei der Entwicklung methodisch-didaktischer Konzepte an. Dafür stehen unter anderem Selbstlern- und synchrone Qualifizierungsangebote sowie Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Kreative und innovative Lehrideen können im Zuge der Antragsvorbereitung mit den Mitarbeiter*innen der Universitätsentwicklung besprochen werden.
An der Bauhaus-Universität Weimar möchten wir Lehren, Lernen und Prüfen zukunftsorientiert weiterentwickeln. Dies erfordert die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sowie die Integration zeitgemäßer Hochschuldidaktik und innovativer Lerntechnologien. Zudem geht es darum, den Studierenden studienbegleitend Möglichkeiten zum Erwerb von Handlungskompetenzen (»Future Skills«) anzubieten.
Der Förderfonds »Lehr-Innovationen« bietet die Möglichkeit, experimentell erprobte »Ideen« zum Lehren, Lernen und Prüfen zu professionalisieren.
Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt. Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: 20. September 2024 für das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/26
Mit dem Förderfonds »Lehr-Innovation« unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar die Entwicklung und Erprobung experimenteller Lehr-/Lernsettings im Wechselspiel von innovativer Didaktik und moderner Medientechnologie. Dabei stehen einerseits die Kompetenzorientierung der Studierenden und andererseits das medienbereicherte Lehren, Lernen und Prüfen im Fokus. Der Fonds Lehr-Innovation fördert folgende Entwicklungen und Vorhaben an der Bauhaus-Universität Weimar:
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln von 80.000 € können pro Jahr mindestens zwei Lehrveranstaltungen gefördert werden. Jedes Semester wird ein Vorhaben ausgeschrieben. Die Maximalförderung je Antrag beträgt 40.000 €. Der Förderzeitrum erstreckt sich über zwei Semester.
Gefördert werden je Vorhaben
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit Dr. Nicole Baron (nicole.baron[at]uni-weimar.de) wahrzunehmen.
Die Antragsstellenden verpflichten sich, ihre Lehrveranstaltung qualitativ evaluieren zu lassen und an begleitenden Workshops teilzunehmen. Die Betreuung des Vorhabens erfolgt durch das eLab-Team.
Förderanträge können von allen hauptamtlich Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, d. h. Professor*innen und wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben.
Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:
Die geförderten Projekte werden auf der Microsite für Lehrende bekannt gegeben und dokumentiert. Die Lehrenden verpflichten sich, nach Abschluss der Lehrveranstaltung und der qualitativen Evaluation einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben, der als Portrait der Lehrveranstaltung auf der Microsite veröffentlicht werden kann.
Gelungene Lehr- und Lernszenarien können auf der Best Practice-Plattform des eTeach-Netzwerkes Thüringen veröffentlicht werden. Der Transfer der Ergebnisse in andere Studiengänge der Bauhaus-Universität Weimar muss gesichert werden, beispielsweise durch eine Präsentation der Ergebnisse beim Tag des Lehrens und Lernens.
Das eLearning-Labor (eLab) unterstützt sowohl vorbereitend als auch begleitend bei der Entwicklung didaktischer Konzepte und berät bei der technischen Umsetzung und der Erstellung von audiovisuellen Medien. Zudem stehen Selbstlern- und synchrone Qualifizierungsangebote und eine Technikausleihe zur Verfügung.
Nach Bewilligung des Projektes begleitet das eLab-Team vom Auftakt bis zur qualitativen Evaluation der Lehrveranstaltung. Workshops des Qualifizierungsprogramms für Lehrende der Bauhaus-Universität Weimar unterstützen beim Erlangen, Vertiefen oder Reflektieren methodisch-didaktischer Fragestellungen und ermöglichen den Austausch mit anderen Lehrenden. Für die Ausbildung von unterstützenden eTutoren steht das Qualifizierungsprogramm Tutoren@eTeach zur Verfügung.
Die »Bauhaus.Module« folgen der Einsicht, dass die zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhundert (u.a Klimawandel, Ökologie, Armut, Gesundheit, Demokratie) nur in der Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen bewältigt werden können. Sie stellen die interdisziplinäre Zusammenarbeit, das zukunftsfähige Denken und das gemeinschaftliche Handeln für eine nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt.
Mit den »Studentischen Bauhaus.Modulen« können die Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar aktiv an der Themensetzung mitwirken und ihr Fachstudium um explizit fächerübergreifende Lehrveranstaltungen erweitern. Der Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module« unterstützt Studierende der Bauhaus-Universität Weimar bei der Konzeption und Umsetzung fächerübergreifender Lehrveranstaltungen.
Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt: bis Dezember für das folgende Sommersemester und bis Juni für folgende Wintersemester.
Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: Die Antragsrunde für das Sommersemester 2025 hat begonnen und endet am 20. Dezember 2024.
Der Förderfonds „Geräte für Studium und Lehre“ unterstützt die Anschaffung von Geräten und/oder die Einrichtung technischer Ausstattung für den Einsatz in Studium und Lehre.
Gefördert werden Vorhaben, die
Es stehen Mittel im Umfang von 200.000 € pro Jahr zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Großgeräte oder technische Ausstattungen im Umfang von 100.000 bis 200.000 € beantragt werden. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, die Anschaffung und/oder Einrichtung erfolgt einmalig.
Hinweis: Die Anschaffung von Geräten und Ausstattungen im Wert von weniger als 100.000 € wird fakultätsintern geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die jeweilige Fakultätsgeschäftsführung.
Förderanträge können von allen hauptamtlich Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, d. h. Professor*innen und wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben.
Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:
Inhaltliche Kriterien:
Formale Kriterien
Die geförderten Projekte werden auf der Microsite für Lehrende bekannt gegeben und dokumentiert. Die Lehrenden verpflichten sich, nach Abschluss der ersten Lehrveranstaltung einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben, der als Portrait der Lehrveranstaltung auf der Microsite veröffentlicht werden kann.
Die Antragstellung erfolgt online über ein Formular auf der Website der Bauhaus-Universität Weimar. Alle Antragstellenden verpflichten sich zu einer 10-minütigen Vorstellung ihres Antrags und stehen den Kommissionsmitgliedern für Rückfragen zur Verfügung.
Dem Antrag sind folgende Anhänge als PDF anzufügen:
An der Bauhaus-Universität Weimar möchten wir Lehren, Lernen und Prüfen zukunftsorientiert weiterentwickeln. Dies erfordert die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sowie die Integration von zukunftsweisender Technologie.
Mit dem Förderfonds »Geräte für Studium und Lehre« unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar die Anschaffung von Geräten und/oder die Einrichtung technischer Ausstattung für den Einsatz in Studium und Lehre. Dabei steht der Innovationsgrad im Fokus, unter besonderer Berücksichtigung des Mehrwerts gegenüber dem Status Quo, sowie eine sinnvolle Einbettung in didaktische Szenarien zwischen Theorie und Praxis.
Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt: bis September für das folgende Kalenderjahr.
Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: 20. September 2024 für das Jahr 2025
Der Förderfonds „Geräte für Studium und Lehre“ unterstützt die Anschaffung von Geräten und/oder die Einrichtung technischer Ausstattung für den Einsatz in Studium und Lehre.
Gefördert werden Vorhaben, die
Es stehen Mittel im Umfang von 200.000 € pro Jahr zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Großgeräte oder technische Ausstattungen im Umfang von 100.000 bis 200.000 € beantragt werden. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, die Anschaffung und/oder Einrichtung erfolgt einmalig.
Hinweis: Die Anschaffung von Geräten und Ausstattungen im Wert von weniger als 100.000 € wird fakultätsintern geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die jeweilige Fakultätsgeschäftsführung.
Förderanträge können von allen hauptamtlich Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, d. h. Professor*innen und wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben.
Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:
Inhaltliche Kriterien:
Formale Kriterien
Die Antragstellung erfolgt online über ein Formular auf der Website der Bauhaus-Universität Weimar. Alle Antragstellenden verpflichten sich zu einer 10-minütigen Vorstellung ihres Antrags und stehen den Kommissionsmitgliedern für Rückfragen zur Verfügung.
Dem Antrag sind folgende Anhänge als PDF anzufügen:
Die geförderten Projekte werden auf der Microsite für Lehrende bekannt gegeben und dokumentiert. Die Lehrenden verpflichten sich, nach Abschluss der ersten Lehrveranstaltung einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben, der als Portrait der Lehrveranstaltung auf der Microsite veröffentlicht werden kann.
Mit dem Förderformat „Freiräume“ wird Lehrenden die Möglichkeit geboten, Ihre Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung soll den fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerb der Studierenden unterstützen, den Lernerfolg der Studierenden verbessern und die Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung erhöhen. Zu den wesentlichen Kompetenzbereichen zählen Beschäftigungsfähigkeit, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Die Weiterentwicklung kann didaktische, methodische, medientechnologische oder strukturelle Veränderungen von Lehrveranstaltungen adressieren. Im Sinne des Netzwerks dienen die Ergebnisse anderen interessierten Lehrenden zur Inspiration und als Beispiele guter Praxis für eigene Entwicklungen. Sie sind deshalb in geeigneter Weise zu veröffentlichen und bereitzustellen.
Antragsberechtigt sind hauptamtliche Lehrende (Professor*innen, angestellte Dozent*innen, akademische Mitarbeitende) der Thüringer Hochschulen, denen eine inhaltlich-gestaltende Verantwortung für mindestens eine Lehrveranstaltung obliegt.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Dr. Nicole Baron (nicole.baron[at]uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar.
Antragsfrist: 15. Oktober 2024
Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht für die Vernetzung der Thüringer Hochschulen, für das Herstellen von Verbindungen zwischen Lehrenden, einen offenen Austausch und die wechselseitige Bereitstellung von Erfahrungen und Ergebnissen. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es deshalb die Zusammenarbeit mindestens zweier Kooperationspartner*innen verschiedener Hochschulen in Thüringen, mindestens aber verschiedener Disziplinen eine Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Ideen zur Gestaltung von Lernen, Lehren und Prüfen gemeinsam mit Kolleg*innen anderer Thüringer Hochschulen umzusetzen. eTeach unterstützt Sie hierbei mit Personalmitteln für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Wir laden die hauptamtlich Lehrenden aller Thüringer Hochschulen – Professor*innen und akademische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben zur Antragstellung ein. Derzeit vier Förderlinien ermöglichen die Durchführung von halb- oder ganzjährigen Projekten.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Dr. Nicole Baron
(nicole.baron[at]uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar, um Ihr kooperatives Impulsprojekt im eTeach-Netzwerk Thüringen einzureichen. Die Ausschreibung findet jährlich statt.
Antragsfrist: 01. September 2024
Hier finden Sie externe Fördermöglichkeiten zu Studium und Lehre.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit Freiraum ein neues Förderprogramm zur Erprobung und Entwicklung von Ideen zu Lehren und Lernen aus. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht.
Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt. Die Antragstellung erfolgt online.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit Lehrarchitekturen ein neues Förderprogramm zur Erprobung und strukturellen Verankerung innovativer Lehre aus. Die Phase der Antragstellung beginnt Ende Juli 2024. Bis zu sechs Jahre lang haben ausgewählte Projekte die Gelegenheit, an der nachhaltigen Gestaltung zukunftsfähiger Hochschulen mitzuwirken. Dafür wird ein Fördervolumen von etwa 480 Millionen Euro bereitgestellt.
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