Bauhaus-Universität Weimar
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Fördermöglichkeiten zu Studium und Lehre

Die Bauhaus-Universität Weimar bietet verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Studium und Lehre an. Folgende Förderungen können zur Konzeption und Umsetzung innovativer Lehr-Lernformate beantragt werden:

  • Sonderausschreibung: Erstellung von Selbstlernmodulen im Rahmen des Projektes „Thüringen Lehrt und Lernt Nachhaltig“ (ThüLeNa)
  • Förderfonds »Lehr-Ideen«: Experimentelles und interdisziplinäres Lernen
  • Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module«: Interdisziplinäres Lernen
  • Förderung des eTeach-Netzwerks Thüringen: Freiräume
  • Förderung des eTeach-Netzwerks Thüringen: Kooperative Impulsprojekte
  • Extern: Ausschreibung Freiraum

Sonderausschreibung: Erstellung von Selbstlernmodulen im Rahmen des Projektes „Thüringen Lehrt und Lernt Nachhaltig“ (ThüLeNa)

Die Kooperation Thüringer Hochschulen »Thüringen lehrt und lernt nachhaltig« (ThüLeNa) unterstützt den Aufbau nachhaltigkeitsbezogener Kompetenzen, insbesondere in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen an Thüringer Hochschulen, mit dem Ziel, Studierende darin zu befähigen, gesellschaftliche Transformationsprozesse mitzugestalten.

Mit ThüLeNa verfolgen wir drei Ziele: Erstens sollen transformative Kompetenzen gestärkt werden. Die Studierenden sollen die Komplexität des gesellschaftlichen Wandels zur Nachhaltigkeit verstehen. Zweitens sollen integrative Perspektiven verankert werden. Die Studierenden können Probleme ganzheitlich analysieren und Lösungen in inter- und transdisziplinären Arbeitsumfeldern entwickeln. Drittens fördern wir durch ThüLeNa Lehrinnovationen insbesondere in der Ingenieurausbildung. Die Lehrenden der beteiligten Hochschulen schaffen Lehr-Lern-Arrangements im Bereich Nachhaltigkeit.

Studierende aller beteiligten Hochschulen können einführende und vertiefende Veranstaltungen in Form von Selbstlerneinheiten frei wählen und kombinieren. Innerhalb der Selbstlerneinheiten werden fachspezifisches Wissen und Kenntnisse, Methoden und Handlungsfelder vermittelt und der Erwerb von Handlungskompetenzen ermöglicht. Die Teilnahme wird den Studierenden zertifiziert.

Das ThüLeNa-Netzwerk wird von der Carl Zeiss Stiftung finanziert und besteht neben der Bauhaus-Universität Weimar aus der Ernst-Abbe-Hochschule Jena (Projektleitung), den Fachhochschulen in Erfurt, Nordhausen und Schmalkalden, der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie der Technischen Universität Ilmenau.

Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt einmalig.

Antragsfrist: 21. Februar 2025

Zur Ausschreibung.

Was wird gefördert?

Mit der Förderung unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar die Entwicklung eines Selbstlernraums in den Transformationsfeldern Energie, Mobilität, Industrie, Ressourcen und Stadt-Land-Verbindungen. Konkret werden die Erstellung und Betreuung eines digitalen Selbst-lernraums für das Bachelorniveau im Leistungsumfang von 6 ECTS gefördert. Möglich ist dabei die Weiterentwicklung bestehender Module oder die grundhafte Neugestaltung digitaler bzw. hybrider Lernangebote. Hierbei geht es neben der fachlichen und fachmethodischen Vermittlung auch um die Integration medienbereicherter Wissensvermittlung, die vertiefte Anregung zum selbstgesteuerten Lernen sowie die Integration von Prüfungsbestandteilen.

Die Förderung umfasst die Entwicklung und Erprobung eines Selbstlernraums an der Bauhaus-Universität Weimar:

Erstellung eines Selbstlernmoduls (6 ECTS) in Moodle zu einem Transformationsfeld mit fachspezifischen Inhalten in deutscher und englischer Sprache und mit mediendidaktischer Einbindung (Lernwerkstatt der Bauhaus-Universität Weimar bzw. eTeach-Netzwerk Thüringen).

Erprobung von innovativen Formaten, die dem Prinzip des medienbereichernden Lehrens und Lernens im Selbstlernraum Rechnung tragen.

Anwendung themenadäquater Prüfungsformen.

Abstimmung mit der ThüLeNa Koordination sowie mit anderen Kursentwickler*innen im ThüLeNa-Netzwerk.Die Entwicklung des ersten Selbstlernmoduls soll im Sommersemester 2025 erfolgen.

Die Erprobung ist bis zum Ende des darauffolgenden Semesters abzuschließen. Auch für die Entwicklung eines Selbstlernmoduls im Wintersemester 2025/26 und der Erprobung im nachfolgenden Semester können Bewerbungen eingereicht werden.

Art und Umfang der Förderung

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kann ein Entwicklungsvorhaben zur Erstellung eines Selbstlernmoduls gefördert werden. Gefördert werden je Vorhaben für eine Modulerstel-lung 0,5 VZE (E13) für sechs Monate und zusätzlich Kosten für studentische Assistenzen undSachmittel. Das maximale Budget der Förderung beträgt je Selbstlernmodul (6 ECTS) insgesamt 40.000 Euro.

Vor Antragstellung ist ein Vorgespräch zur inhaltlichen Vorsondierung mit Anton Brokow-Loga (Koordinator des ThüLeNa-Projektes an der Bauhaus-Universität Weimar, anton.brokow-loga[at]uni-weimar.de) wahrzunehmen. Die Antragsstellenden verpflichten sich, ihren Selbstlernraum evaluieren zu lassen. Zudem ist die Teilnahme an maximal vier Treffen mit dem thüringenweiten Projektkonsortiumsicher zu stellen, um ein abgestimmtes Gesamtkursportfolio zu entwickeln.

Antragsberechtigte

Förderanträge können von allen Professor*innen, hauptamtlichen Modulverantwortlichen und Studiengangleiter*innen der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden.

Förderkriterien

Die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben wird anhand folgender Kriterien geprüft:

  • Der Kursinhalt wird plausibel hergeleitet und der Gewinn für den Lernprozess der Studierenden wird herausgestellt.
  • Die didaktische Wirkung der angedachten Elemente im Selbstlernmodul und der Mehrwert gegenüber dem Status Quo bestehender Lehrangebote wird herausgearbeitet.
  • Das Lehr-, Lern- oder Prüfungskonzept ist in Bezug auf die Lernziele und Kompetenzen methodisch-didaktisch sowie technisch plausibel.
  • Es wird deutlich, wie der Kurs in das Curriculum der Bauhaus-Universität Weimar dauerhaft integriert wird. Die curriculare Einbindung des entwickelten Moduls wird durch die Studiengangleitung nachgewiesen.

Antragstellung und Vergabe

Der maximal vierseitige Antrag ist digital beim ThüLeNa-Koordinator (anton.brokow-loga[at]uni-weimar.de) einzureichen. Für den Antrag soll die folgende Gliederung genutzt werden:

  1. Antragsstellende und Beteiligte
  2. Gegenstand des Vorhabens
  3. Ziele und Bezüge zu den Nachhaltigkeitszielen
  4. Fachliche Einbettung in das Curriculum des Studiengangs
  5. Mehrwert im Vergleich zum Status Quo
  6. Anbindung an bestehende Angebote der Bauhaus-Universität Weimar
  7. Vernetzungsideen innerhalb und außerhalb der Bauhaus-Universität Weimar
  8. Arbeits- und Ressourcenplanung
  9. Unterschrift
  10. Nachweis der curricularen Einbindung durch Studiengangleitung

Über die Vergabe entscheidet der Vizepräsident für Lehre und Lernen in Abstimmung mit der Universitätsentwicklung und in Absprache mit dem Projektkonsortium sowie der Projektleitung in Jena hinsichtlich der thematischen Einordnung. Eine Antragstellung ist bis 21. Februar 2025 möglich. Die Mittel stehen ab sofort zur Verfügung.

Dokumentation und Transfer

Die Verankerung des Selbstlernmoduls an der Bauhaus-Universität Weimar wird durch die Verstetigung im Curriculum mindestens eines Studiengangs gewährleistet. Das Modul wird in das Nachhaltigkeitszertifikat des ThüLeNa-Netzwerks eingebunden und kann somit auch von Studierenden teilnehmender Thüringer Hochschulen besucht werden.

Die geförderten Module werden auf der Website der Universität veröffentlicht. Die Verantwortlichen des Selbstlernmoduls initiieren nach Abschluss des ersten Durchgangs eine Evaluation und nehmen an einem von der Universitätsentwicklung angebotenen Gespräch zum Erfahrungsaustausch teil.

Die Verantwortlichen des Selbstlernraums werden eingeladen, die Ergebnisse und Erfahrungen zu präsentieren. Die Lehr- und Lernszenarien können auf der Best-Practice-Plattform des eTeach-Netzwerks Thüringen veröffentlicht werden.

Unterstützung

Die zentrale Einrichtung Universitätsentwicklung unterstützt mit den Teams Lernwerkstatt, Lernraum.Bauhaus sowie der Projektkoordination ThüLeNa sowohl vorbereitend als auch begleitend bei der Entwicklung didaktischer Konzepte, der technischen Umsetzung und der Nutzung von audiovisuellen Medien. Zudem stehen Selbstlern- und synchrone Qualifizierungsangebote und eine Technikausleihe zur Verfügung.

Förderfonds »Lehr-Ideen«: Experimentelles und interdisziplinäres Lernen

An der Bauhaus-Universität Weimar möchte wir Lehren, Lernen und Prüfen zukunftsorientiert weiterentwickeln. Dazu tragen nicht allein die kontinuierliche Verbesserung von Studium und Lehre mittels zeitgemäßer Hochschuldidaktik und innovativer Lerntechnologien bei, sondern auch die Entwicklung und Erprobung ungewöhnlicher Lehrideen. Die »Idee« stellt dabei eine experimentelle Vorstufe der »Innovation« dar.

Der Förderfonds »Lehr-Ideen« bietet ein niederschwelliges und offenes Angebot zur Erprobung experimenteller, kompetenzorientierter und interdisziplinärer Ideen im analogen oder digitalen Raum, die ihre Wurzeln in der kritischen Auseinandersetzung mit universitärem Lehren und Lernen haben.

Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt: Oktober bis Dezember für das folgende Sommersemester und April bis Juni für das folgende Wintersemester.

Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.

Antragsfrist: Die Antragsrunde für das Wintersemester 2025/26 hat begonnen und endet am 13. Juni 2025. 

Zur Ausschreibung.
Zur Antragstellung.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderfonds »Lehr-Ideen« unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar die Erprobung experimenteller und interdisziplinärer Lehr- und Lernformen. Im Fokus stehen dabei der Kompetenzerwerb und der Lernerfolg der Studierenden. Der Fonds »Lehr-Ideen« fördert folgende Entwicklungen und Vorhaben an der Bauhaus-Universität Weimar:

  • kreative (Weiter-)Entwicklung von Lehr- und Lernformen
  • Ausprobieren alternativer Unterrichtsmethoden
  • interdisziplinäre Lehr- und Lernformen
  • kritische Reflexion bestehender Formate

Art und Umfang der Förderung

Das Fördervolumen beträgt 17.500 Euro pro Semester, die Maximalförderung je Antrag beträgt 2.500 Euro. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können pro Semester mindestens acht Lehrveranstaltungen gefördert werden.

Gefördert werden je Vorhaben

  • Mittel für studentische Assistenzen,
  • Mittel für Gastvorlesungen/-übungen oder Lehraufträge sowie
  • Sachkosten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Mittel zur Ausschreibung von Wettbewerben,
  • Exkursion (Riese- und Unterbringungskosten),
  • Verpflegung & Caterina,
  • Sachgegenstände wie Einrichtungen oder Geräte für IT sowie
  • Lehrveranstaltungen, die allein durch externe Lehrende durchgeführt werden.

Antragsberechtigte

Förderanträge können von allen hauptamtlich Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, d.h. Professor*innen und akademische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben.

Förderkriterien

Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:

  • Das didaktische Innovationspotential des Vorhabens und der Mehrwert gegenüber dem Status Quo wird plausibel hergeleitet: Welcher Effekt wird auf die Lernaktivierung und den Lernerfolg der Studierenden erwartet?
  • Das Lehr- und Lernkonzept ist in Bezug auf die Lernziele und Kompetenzen methodisch-didaktisch plausibel.
  • Der Antrag nimmt Bezug auf Good-Practice-Beispiele anderer Hochschulen.
  • Es wird deutlich, wie die Wirksamkeit des didaktischen Ansatzes dokumentiert wird.
  • Der Finanzbedarf wird schlüssig hergeleitet.

Dokumentation und Transfer

Die geförderten Projekte werden auf der Microsite für Lehrende bekannt gegeben und dokumentiert. Die Lehrenden verpflichten sich, nach Abschluss der Lehrveranstaltung und der qualitativen Evaluation einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben, der als Portrait der Lehrveranstaltung auf der Microsite veröffentlicht werden und/oder beim Tag des Lehrens und Lernens präsentiert werden kann.

Unterstützung

Die Bauhaus-Universität Weimar bietet sowohl vorbereitend als auch begleitend verschiedene Formen der Unterstützung bei der Entwicklung methodisch-didaktischer Konzepte an. Dafür stehen unter anderem Selbstlern- und synchrone Qualifizierungsangebote sowie Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Kreative und innovative Lehrideen können im Zuge der Antragsvorbereitung mit den Mitarbeiter*innen der Universitätsentwicklung besprochen werden.

Zur Antragstellung für »Lehr-Ideen«.

Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module«: Interdisziplinäres Lernen

Die »Bauhaus.Module« folgen der Einsicht, dass die zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhundert (u.a Klimawandel, Ökologie, Armut, Gesundheit, Demokratie) nur in der Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen bewältigt werden können. Sie stellen die interdisziplinäre Zusammenarbeit, das zukunftsfähige Denken und das gemeinschaftliche Handeln für eine nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt.

Mit den »Studentischen Bauhaus.Modulen« können die Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar aktiv an der Themensetzung mitwirken und ihr Fachstudium um explizit fächerübergreifende Lehrveranstaltungen erweitern. Der Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module« unterstützt Studierende der Bauhaus-Universität Weimar bei der Konzeption und Umsetzung fächerübergreifender Lehrveranstaltungen.

Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt: bis Dezember für das folgende Sommersemester und bis Juni für folgende Wintersemester.

Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.

Antragsfrist: Die Antragsrunde für das Wintersemester 2025/26 hat begonnen und endet am 13. Juni 2025. 

Zur Ausschreibung // Call for Applications
Zur Antragstellung // Submit your Application

Was wird gefördert?

Der Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module« unterstützt Studierende der Bauhaus-Universität Weimar bei der Konzeption und Umsetzung fächerübergreifender Lehrveranstaltungen. Gefördert werden Lehrveranstaltungen, die 

  • ein Thema von gesellschaftlicher Relevanz interdisziplinär bearbeiten,  
  • dazu Studierende verschiedener Fakultäten und Studiengänge einladen und
  • ein passendes, lernförderliches didaktisches Setting entwickeln. 

Art und Umfang der Förderung

Das Fördervolumen beträgt 17.500 Euro pro Semester, die Maximalförderung je Antrag beträgt 2.500 Euro. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können mindestens acht Lehrveranstaltungen gefördert werden.

Gefördert werden je Vorhaben 

  • Mittel für die Anstellung der studentischen Lehrenden als studentische Assistenzen, 
  • Mittel für Gastvorlesungen/-übungen oder Lehraufträge sowie 
  • Druck- und Materialkosten. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind 

  • Mittel zur Ausschreibung von Wettbewerben, 
  • Exkursionen (Reise- und Unterbringungskosten),
  • Verpflegung & Catering,
  • Sachgegenstände wie Einrichtungen oder Geräte für IT sowie 
  • Lehrveranstaltungen, die allein durch externe Lehrende durchgeführt werden. 

Antragsberechtigte

Förderanträge können von allen Studierenden und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, die ein*n Mentor*in aus dem Kreis der hauptamtlichen Lehrenden für ihr Lehrprojekt gewinnen konnten. Die Mentor*innen fungieren als Modulverantwortliche. Eine entsprechende Mentoring-Erklärung (DE/EN) ist dem Förderantrag beizulegen.  

Förderkriterien

Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:

Inhaltliche Kriterien

  • Die Lehrveranstaltung bearbeitet ein Thema von fächerübergreifender Relevanz. 
  • Lernergebnisse und Kompetenzerwerb sind ausformuliert und nach Studienniveau ausdifferenziert.
  • Das didaktische Konzept ist geeignet, die Lernergebnisse und den Kompetenzerwerb sicherzustellen. Dabei werden heterogene Teilnahmevoraussetzungen und das Studienniveau berücksichtigt. 
  • Format und Kriterien der Prüfung sind geeignet, die Lernergebnisse und den Kompetenzerwerb festzustellen. Sie sind nach Studienniveau ausdifferenziert. 

Formale Kriterien

  • Es liegt eine Mentoring-Erklärung (DE/EN) vor. Pro Professur können maximal zwei Mentoring-Erklärungen ausgestellt werden.
  • Der Finanzbedarf wird schlüssig hergeleitet.
  • Die Antragsteller*innen verpflichten sich, vor Semesterbeginn an einem methodisch-didaktischen Training teilzunehmen. Das Training wird durch die Universitätsentwicklung angeboten. 

Dokumentation und Transfer

Die geförderten Projekte werden auf der Website »Bauhaus.Module« als Teil des interdisziplinären Lehrangebots beworben. Die Lehrenden verpflichten sich dazu, nach Abschluss der Lehrveranstaltung an einer qualitativen Evaluation teilzunehmen. Die Dokumentation der Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse ist auf der Website »Bauhaus.Module« möglich. 

Antragsunterlagen

Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt: bis Dezember für das folgende Sommersemester und bis Juni für folgende Wintersemester.

Die Antragstellung erfolgt online über ein Formular auf der Website der Universität. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.

Geförderte Lehrveranstaltungen

Sommersemester 2025

»Faszination Donau(-kanal). Die sogenannte Riviera der Arbeiter*innenklasse. Experimentelle Methoden der Raumerkundung in Wien.« Jonas Böttger (stud. Ma AU), Mentoring: Victoria Grau (AU)

»Realität ent-fesselt. Mediale Dokumentarismen in der Kunst« Lisa Hoffmann (stud. PhD KG) und Christelle Jornod (stud. PhD KG), Mentoring: Prof. Wolfgang Kissel (KG)

»Dritte Orte, eine offene Pforte für die lokale Kohorte: Entwicklung eines kulturellen Ortes im Aubrac« Kathrin Hassel (stud. Ma AU), Leon Bernhofer (stud. Dipl. KG) und Luzie Bückling (stud. Ba AU), Mentoring: Prof. Dr. Frank Eckardt (AU)

»Radeln nach Zahlen – ein Knotenpunktsystem für den Freizeit-radverkehr in Thüringen« Lena Becker (stud. Ba AU) und Leonard Winter (stud. Ba AU), Mentoring: Tina Feddersen (BU)

»PB & J – Print, Books & Joy« Emily Grawitter (stud. Ba M) und Leoni Hommel (stud. StEx KG), Mentoring: Dr. Simon Frisch (M)

»Ro0OM – it means room« Krittaporn Mahaweerarat (stud. Ma KG) und Tsz Ching Emily Cheung (stud. Ma KG), Mentoring: Carsten Saeger (KG)

»Made to Protest« Joy-Fabienne Enzmann (stud. Ma KG), Mentoring: Adrian Palko (KG)

»Editorial Photography: Crafting Stories from Concept to Creation« Luisa Pham (stud. Ba KG), Mentoring: Prof. Dr. Birgit Wudtke (KG)

»Rebels Rise, Ridicule Reigns, Power Cries — As Carnival Flames« Anıl Aydınoğlu (stud. Ma KG) und Belçim Yavuz (stud. Ma AU), Mentoring: Prof. Suse Weber (KG)

»Connected Thinking – Introduction to Personal Knowledge Management« Ludwig Lorenz (stud. Ma M), Mentoring: Jun.-Prof. Dr. Maurice Jakesch (M)

»Mastering Composition Through Comics: Rethinking Visual Discourse on Space and Social Positioning« Hüseyn Hüseynbayli (stud. Ma AU), Yuen Yi Wong (stud. Ma AU) und  Shriya Singh (stud. Ma M), Mentoring: Prof. Jakob Hüfner (KG)

 

Wintersemester 2024/2025

»Treuhand in Thüringen sichtbar machen – Was war? Was ist?« Jonas Böttger (stud. Ma AU) und Mia Wolfrum (stud. MA AU), Mentoring: Victoria Grau (AU)

»Freiraum.Pavillon 3.0 – Vom Fragment zum Stadtmodul« Nikolas Peschel (stud. Ma AU) und Theresa Buchberger (stud. Ba AU), Mentoring: Prof. Dr. Dorothee Rummel (AU)

»TRASH: Reinventing worthy art« Nadja Sühnel (stud. Ma KG), Mentoring: Prof. Jana Gunstheimer (KG)

»Synergien fließen – Die Konvergenz des Audiovisuellen« Martha Steinmetz (stud. Dipl. KG), Mentoring: Prof. Jörn Hintzer (KG)

»Placemaking as Grassroots Urbanism« Rana Saadallah (stud. Ma AU), Giovanni Muñoz (stud. Ma AU), Leonie Borutta (stud. Ma AU), Karina Mendoza (stud. Ma AU), Mentoring: Prof. Dr. Frank Eckardt (AU)

»LITHO LEBT!« Leoni Hommel (stud. Ba KG), Mentoring: Dr. Simon Frisch (M) und Adrian Palko (KG)

»Onion Dine-investigations« Kitman Pik Chee Yeung (stud. Ma KG), Lalicha Lalitsasivimol (stud. Ma KG), Tsz Chung So (stud. Ba AU), Mentoring: Prof. Dr. Mona Mahall (KG)

»Stucco radicale« Hanna Steckl (stud. Ba AU), Franka Fetzer (stud. Ma AU), Mentoring: Florian Hesselbarth (KG) 

Sommersemester 2024

»Displacement and City-Making: Narratives and Debates« Damla Isiklilar (stud. PhD AU), Mentoring: Frank Eckardt (AU)

»a search for RELATIONS: über Beziehungen nachhaltig gestalten« Hannah Marlene Aßmann-Staudt (stud. MA AU), Mentoring: Mona Mahall (AU)

»DATING YOUR AUDIENCE (a story of love and fear)« Nadja Sühnel (stud. MA KG), Mentoring: Ana Prvački (KG)

»Medien/Feminismus« Jonah Nogens (stud. BA M), Maria Cunetchi (stud. BA M), Johanna Medentsev (stud. BA M), Mentoring: Sebastian Lederle (M)

»Subversive Performative Practices« Martin Müller (stud. MA KG), Mentoring: Martin Hesselmeier (KG) 

BHM_SL_07 von Kartik Bist (stud. MA M), Mentoring: Jan Ehlers (M): »Design-thinking & behavioral sciences«

»Transformative Justice« Hanna Steckl (stud. BA AU), Sascha Mirtschin (stud. BA KG), Franka Maria Fetzer (stud. MA AU), Mentoring: Victoria Elisabeth Grau (AU)

»Cultural Workers Strike« Giuliana Marmo (stud. MA KG), Mentoring: Ana Prvački (KG)

»Comics in Ostasien« Yuen Yi Wong (stud. MA M), Mentoring: Jan Ehlers (M)

»AI in Physical Production« Zeyneb Ayguyler (stud. MA KG), Mentoring: Martin Hesselmeier (KG): 

»Klassizismus und Raum« Marie-Elisabeth Günther (stud. MA AU), Mentoring: Frank Eckardt (AU)

Förderung des eTeach-Netzwerks Thüringen: Freiräume

Mit dem Förderformat „Freiräume“ wird Lehrenden die Möglichkeit geboten, Ihre Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung soll den fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerb der Studierenden unterstützen, den Lernerfolg der Studierenden verbessern und die Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung erhöhen. Zu den wesentlichen Kompetenzbereichen zählen Beschäftigungsfähigkeit, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Die Weiterentwicklung kann didaktische, methodische, medientechnologische oder strukturelle Veränderungen von Lehrveranstaltungen adressieren. Im Sinne des Netzwerks dienen die Ergebnisse anderen interessierten Lehrenden zur Inspiration und als Beispiele guter Praxis für eigene Entwicklungen. Sie sind deshalb in geeigneter Weise zu veröffentlichen und bereitzustellen.

Antragsberechtigt sind hauptamtliche Lehrende (Professor*innen, angestellte Dozent*innen, akademische Mitarbeitende) der Thüringer Hochschulen, denen eine inhaltlich-gestaltende Verantwortung für mindestens eine Lehrveranstaltung obliegt.

Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Dr. Nicole Baron (nicole.baron@uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar.

Antragsfrist: 15. Oktober für das Folgejahr

Zur Ausschreibung.


Förderung des eTeach-Netzwerks Thüringen: Kooperative Impulsprojekte

Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht für die Vernetzung der Thüringer Hochschulen, für das Herstellen von Verbindungen zwischen Lehrenden, einen offenen Austausch und die wechselseitige Bereitstellung von Erfahrungen und Ergebnissen. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es deshalb die Zusammenarbeit mindestens zweier Kooperationspartner*innen verschiedener Hochschulen in Thüringen, mindestens aber verschiedener Disziplinen eine Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Ideen zur Gestaltung von Lernen, Lehren und Prüfen gemeinsam mit Kolleg*innen anderer Thüringer Hochschulen umzusetzen. eTeach unterstützt Sie hierbei mit Personalmitteln für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Wir laden die hauptamtlich Lehrenden aller Thüringer Hochschulen – Professor*innen und akademische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben zur Antragstellung ein. Derzeit vier Förderlinien ermöglichen die Durchführung von halb- oder ganzjährigen Projekten.

Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Dr. Nicole Baron
(nicole.baron@uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar, um Ihr kooperatives Impulsprojekt im eTeach-Netzwerk Thüringen einzureichen. Die Ausschreibung findet jährlich statt.

Antragsfrist: 01. September 2024

Zur Ausschreibung.


Extern: Ausschreibung Freiraum

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit Freiraum ein neues Förderprogramm zur Erprobung und Entwicklung von Ideen zu Lehren und Lernen aus. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht.

Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt. Die Antragstellung erfolgt online.

Antragsfrist: 20. Februar 2025

Zur Ausschreibung.


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