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== § 3 Rücklieferung der Geräte == | == § 3 Rücklieferung der Geräte == | ||
Bei der Entleihe ist ein Rückgabedatum zu vereinbaren. Der Entleiher hat die Geräte rechtzeitig zur normalen Bürozeiten der Universität und in dem Zustand zurückzugeben, der dem Ausgabezustand der Geräte – unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Gebrauch entstandenen Wertminderung – entspricht. Der Verleiher ist verpflichtet, den Eingang der Geräte sofort zu bestätigen und eventuelle Mängel zu vermerken. Falls der Entleiher nicht anzutreffen ist muss das Gerät im Sekretariat abgegeben werden. | Bei der Entleihe ist ein Rückgabedatum zu vereinbaren. Der Entleiher hat die Geräte rechtzeitig zur normalen Bürozeiten der Universität und in dem Zustand zurückzugeben, der dem Ausgabezustand der Geräte – unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Gebrauch entstandenen Wertminderung – entspricht. Der Verleiher ist verpflichtet, den Eingang der Geräte sofort zu bestätigen und eventuelle Mängel zu vermerken. Falls der Entleiher nicht anzutreffen ist, muss das Gerät im Sekretariat abgegeben werden. | ||
== § 4 Belehrung und Einweisung == | == § 4 Belehrung und Einweisung == |
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