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== § 5 Haftung == | == § 5 Haftung == | ||
Der Entleiher trägt das volle Risiko bei Beschädigung | Der Entleiher trägt das volle Risiko bei Beschädigung, Verlust und Diebstahl. Der Entleiher hat eine '''Haftpflichtversicherung''' für geliehene Geräte abzuschließen. Diese ist bei der Entleihe auf Anfrage vorzulegen. Schäden am Gerät, Verlust oder Diebstahl sind durch den Entleiher umgehend zu melden. | ||
== § 6 Kündigung, Rücktritt, Verlängerung des Vertrages == | == § 6 Kündigung, Rücktritt, Verlängerung des Vertrages == |